EuGH: Westsahara ist nicht Marokko

Landwirtschaft

Sensibles Urteil aus Luxemburg

Es gibt zahlreiche Abkommen mit dem Königreich Marokko. Doch was Rabat als Marokko bezeichnet, deckt sich nicht mit der Einschätzung der EU [1].

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte bereits 2016 entschieden, dass die Abkommen zwischen Marokko und der EU die Westsahara nicht einbinden. Gegenstand war aber nicht das Fischereiabkommen, das im Juli 2018 ausläuft und verlängert werden soll. Die Western Sahara Campaign UK hat vor dem High Court of Justice (England und Wales) die Selbstbestimmung auch für das Fischereiabkommen eingefordert. Demzufolge gelte dieses nicht für die Gewässer vor der Westsahara. Großbritannien sieht das anders.

Das EuGH bestätigt, dass die Begriffe „Gebiet Marokkos“ und „Gebiet des Königreichs Marokkos“ nicht die Westsahara einbezieht. Großbritannien würde dabei gegen „Regeln des allgemeinen Völkerrechts verstoßen … insbesondere gegen den Grundsatz der Selbstbestimmung“. Der Begriff „marokkanische Fischereizone“ umfasse ebenfalls nicht das Gebiet der Westsahara.

Lesestoff:

AZ: ECLI:EU:C:2018:118

[1] Fairer Handel mit Marokko und der Westsahara: https://herd-und-hof.de/landwirtschaft-/fairer-handel-mit-marokko-westsahara.html

Roland Krieg

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