Experten wollen zentrale Genehmigungsstelle für Drohnen

Landwirtschaft

Anhörung zur Drohnenverordnung

Drohne

Die Anhörung von Experten im Bundestagsausschuss für Verkehr am Montag zum Thema unbemannter Luftfahrzeuge (Unmanned Aircraft System – UAS), wie etwa Drohnen, stand die Umsetzung der EU-Durchführungsverordnung 2019/947 aus dem Jahr 2019 auf dem Programm. Felix Gottwald, UAS-Experte der Vereinigung Cockpit, forderte eine zentrale Bundesstelle für Genehmigungen, die entsprechend dem Luftfahrt-Bundesamt eingerichtet werden sollte. Dennoch sollen die Bundesländer ein Mitspracherecht für die Festlegung der geografischen Gebiete haben, die nicht oder nur eingeschränkt beflogen werden dürfen. Gegenüber der EU, die mit ihrer Verordnung eine gesamtgesellschaftliche Vision des UAS-Einsatzes beinhalte, verharre der Vorschlag für die deutsche Umsetzung auf einem veralteten Wissenstand. So kritisierte Professor Dieter Moormann von der RWTH Aachen University die vorgesehenen pauschalen Betriebsverbote und empfahl einen bundeseinheitlichen Kriterienkatalog, der mit Ländern und Kommunen abgestimmt sei. Stefan Klett, Präsident des Deutschen Aero Clubs, vertrat die Meinung, der Luftsportverband könne risikoorientiert den Betrieb von Flugmodellen selbst organisieren. Für Agrar-Drohnen sind keine Einschränkungen für den Einsatz in der Landwirtschaft vorgesehen [1].

Lesestoff:

[1] Zwei Kategorien für Agrar-Drohnen vorgesehen: https://herd-und-hof.de/landwirtschaft-/agrar-drohnen-in-spezieller-und-offener-kategorie.html

roRo; Foto: roRo

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