Exportierte Pflanzenschutzmittel

Landwirtschaft

Unterschiedliche Standards beim Umgang mit Pflanzenschutzmittel

Zu Beginn des Jahres hat die Schweizer Umweltorganisation Public Eye zusammen mit der Recherchegruppe von Greenpeace Großbritannien (Unearthed) die Exporte von Pflanzenschutzmitteln europäischer Hersteller untersucht. Mit Hilfe der Exportnotifizierungen konnte Public Eye nachweisen, dass 2018 europäische Hersteller 41 Chemikalien exportierten, die in der EU keine Zulassung hatten. „Paraquat“ gehört als Herbizid dazu. In der EU und der Schweiz schon lange verboten, wird es weiterhin hergestellt und weltweit verkauft. Das Magazin „Monitor“ hat am Donnerstagabend darüber berichtet.

Den Herstellern wird Doppelmoral vorgeworfen, weil sie Schwachstellen der nationalen Regierungen ausnutzen, solche Pflanzenschutzmittel weiterhin zu genehmigen. In den Entwicklungs- und Schwellenländern sind Vergiftungen durch Pflanzenschutzmittel an der Tagesordnung, während sie in der EU mit strengen Auflagen nur bei seltenen Unfällen vorkommen.

Im Schutzanzug oder barfuß?

Neben dem politischen Blick auf das Thema, muss auch der persönliche Blick auf die Arbeitspraxis geworfen werden. Schon in den 1980er Jahren gab es viel Kritik über den Einsatz von Landarbeitern, die lediglich mit einem Mundschutz bedeckt Flaggen zur Orientierung von Sprühflugzeugen hochhielten und von den Pflanzenschutzmitteln eingenebelt wurden.

„Beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln ist aus arbeitshygienischen Gründen immer intakte bzw. Arbeitskleidung zu tragen.“ So heißt es in der Richtlinie für die Anforderungen der persönlichen Schutzausrüstung (PSA) im Pflanzenschutz, die vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit herausgegeben wird. Je nach Arbeit mit einem Pflanzenschutzmittel sind verschiedene Arbeitsmittel zu ragen. Das reicht bis zum DIN-genormten Schutzanzug. Das geht über Augen-, Atem-, Kopf- und Fußschutz weiter.

Dagegen finden sich immer wieder Bilder von Landarbeitern in Entwicklungsländern, die barfuß mit Rückenspritze und T-Shirt über die Felder gehen. Deutschland hat 2007 die Konvention 170 der Internationalen Arbeitsorganisation ILO ratifiziert, bei der es um den wirksamen Schutz von Anwendern im Umgang mit Chemikalien geht.

Wie geht es richtig?

Brasilien hat die Konvention sogar bereits 1996 ratifiziert. In der Elfenbeinküste tritt sie am 01. November dieses Jahres in Kraft. Dann sind es aber nicht mehr als 22 Länder, von denen acht der EU angehören. Ds ILO-Büro in Berlin teilt Herd-und-Hof.de mit, dass für die Landwirtschaft noch zahlreiche weitere Konventionen für Arbeitsschutz, Gesundheit sowie auch Trainingsprogramme gültig sind. Davon ist die ILO-Konvention 187 gegen Verletzungen, Krankheiten und Tod am Arbeitsplatz wichtig. Die ist von 49 Ländern ratifiziert, aber beispielsweise nicht von Brasilien. Richtlinien, auf die sich Arbeiter und Gewerkschaften beziehen können, sind sowohl in den Import- als auch in den Exportländern vorhanden. Wenn auch eher im Mosaik.

Für den Handelsexperten Jürgen Knirsch von Greenpeace ist das jedoch nicht genug. In der ILO-Konvention 170 Artikel 19 definiert im Teil VII die Verantwortung der exportierenden Staaten: „Wenn in einem exportierenden Mitgliedstaat alle oder einige Verwendungen gefährlicher chemischer Stoffe aus Gründen der Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit verboten sind, hat der exportierende Mitgliedsstaat diesen Umstand und die Gründe dafür jedem importierendem Land mitzuteilen.“ Es bestehe also lediglich eine Informationspflicht, erläutert Knirsch auf Anfrage. Artikel 9 nimmt die Lieferanten in die Pflicht für eine korrekte Etikettierung. Da die EU seit 2009 nicht mehr von „verbotenen Pestiziden“ spricht, sondern nur noch zwischen zugelassen und „nicht zugelassenen“ unterscheidet, sieht der Experte Schlupflöcher, die von Public Eye kritisiert werden. Jürgen Knirsch verweist auf Frankreich. Ab 2021 dürfen Pflanzenschutzmittel, die in Frankreich verboten sind, auch nicht mehr exportiert werden.

Lesestoff:

BVL: https://www.bvl.bund.de/SharedDocs/Downloads/04_Pflanzenschutzmittel/RiLi_Schutzausruestung.html;jsessionid=ED8521151C34FB2476EE2F1E5E46C8B4.1_cid351?nn=11030664

Roland Krieg

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