Fangquoten für Atlantik und Nordsee

Landwirtschaft

Rauf und runter, Aal außen vor

Der Vorschlag der EU-Kommission für die neuen Fangquoten in Atlantik und Nordsee sind am Dienstag sehr unterschiedlich ausgefallen. Für 53 Bestände werden die Quoten erhöht oder bleiben gleich, bei 25 Beständen werden sie verringert. Die Quoten richten sich nach der wissenschaftlichen Begutachten des Minternationalen Meeresrates (ICES) aus und werden für die Bestände erhöht, die ungefährdet sind. Das gilt als Erfolg der Europäischen Fischereipolitik. Im Jahr 2009 befanden sich lediglich fünf Bestände in gutem Zustand, heute sind es bereits 44.

Erhöht werden darf der Fang bei Kaisergranat in der Nordsee, in vier Regionen bei der Seezunge und drei Schollenbestände in den nordwestlichen Gewässern. Ein gänzliches Fangverbot wird bei Scholle in der Keltischen See sowie beim Wittling westlich von Schottland undd der irischen See vorgeschlagen.

Erneut wird für den Aal ein totales Fangverbot in den europäischen Gewässern vorgeschlagen, weil sich die Bestände nachweislich nicht verbessert haben.

roRo

Zurück