Ferkelkastration: Der Bundesrat schießt quer

Landwirtschaft

Länder haben Verfassungsbedenken wegen Verschiebung Kastrationsgesetz

Die Mutmaßung ist nicht neu. Die Verschiebung des Verbotes der betäubungslosen Kastration nach einer Übergangsphase von fünf Jahren sei verfassungswidrig. Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner hatte auf den Innovationstagen in Bonn Ende Oktober gegenüber Agrarjournalisten jedoch gesagt, dass weder das Justiz-, noch das Landwirtschaftsministerium eine verfassungswidrigkeit erkennen. Dieser Standpunkt bestimmt im Ministerium vor und nach der Debatte im Bundestag die Haltung [1].

Während alle auf den 14. Dezember und die Entscheidung der Länderkammer warten, hat sich am Montag der Agrarausschuss des Bundesrates in einer Entschließung gegenteilig geäußert. Der Regierung wird am Ende der Vorwurf gemacht, fünf Jahre lang nicht auf das bevorstehende Verbot reagiert zu haben. Mindestens mit den Verfahren der Ebermast und der Immunokastration gibt es unstrittige Alternativen. „Vor  dem Hintergrund der bereits jetzt schon zur Verfügung stehenden Alternativen lehnt der Bundesrat die Fristverschiebung ab“, heißt es in der Ausschussempfehlung, über die am 14. Dezember abgestimmt wird. Immerhin fristgerecht wurde auch „Isofluran“ als Inhalationsnarkotikum Mitte November für die Ferkelkastration zugelassen.

Nachdem die Schweinebranche in den letzten fünf Jahren wegen „unterschiedlichen Wollens“ nicht zu einem Gesamtpaket gekommen ist, lernt die Politik jetzt auch die Grenzen des gutmütigen Verschiebens kennen. Der „Abwartepakt“ zwischen Branche und Politik endet wohl am 14. Dezember.

Lesestoff:

[1] Zwei Jahre Galgenfrist: https://herd-und-hof.de/landwirtschaft-/zwei-jahre-galgenfrist.html

Roland Krieg

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