Filterpflicht für große Schweinehaltungen in NRW

Landwirtschaft

Filter-Erlass in NRW für große Schweinebestände

Mit dem Erlass vom 20. Februar müssen Schweinehaltungsanlagen mit mehr als 2.000 Plätzen mit einer Filteranlage ausgerüstet werden. Damit will das Land Anwohner vor Gerüchen und Stäuben sowie vor Bakterien schützen.

Die Menschen sollen vor Bakterien, Pilze und Viren geschützt werden, damit sich auch keine Resistenzen ausbreiten können. „Damit stellen wir sicher, dass große Schweinhaltungsanlagen dem aktuellen Stand der Technik entsprechen“, erläuterte Landwirtschaftsminister Johannes Remmel.

Abluftreinigungsanlagen müssen ab sofort bei der Genehmigung eines neuen Stalles eingeplant werden und dort wo es im Altbestand technisch möglich und verhältnismäßig ist mit einer Übergangsfrist von drei Jahren nachgerüstet werden. Der erlass fordert auch Abdeckungen bei Güllelägern.

Kleinere Betriebe snd von den Filtern nicht per se befreit. Abluftreinigunsganlagen sind auch dort gefordert, wenn von dem Betrieb umweltschädliche Auswirkungen zu erwarten sind.

Den Bundesumweltminister fordert Remmel auf, „den Stand der Technik für ganz Deutschland festzuschreiben“.

roRo

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