Fischerei und Russland im EU-Agrarrat

Landwirtschaft

Artenübergreifender Mehrjahresplan für die Fischerei

Gegenüber anderen Regionen in der Welt ist die EU dabei, ihre eigenen Gewässer nachhaltig zu bewirtschaften. Dazu gehört bald eine artenübergreifende Bestandsbewirtschaftung. Die erste wird in der Ostsee umgesetzt und betrifft Dorsch, Sprotte und Hering. Die Fische interagieren dergestalt, dass der Dorsch die beiden anderen Arten jagt. Biologische Interaktionen machen einen artenübergreifenden Bewirtschaftungsplan sinnvoller als drei einzelne, die sich ausschließlich aus Fischsterblichkeit und Biomasseaufbau der einzelnen Art ergibt.

Es ist nicht nur die Nahrungskette, die diese Arten verbindet. Frisches Nordseewasser gibt dem Dorschlaich eine höhere Überlebenschance. Verringert sich der Zufluss, sinkt der Sauerstoffanteil und der Laich hat weniger Überlebenschancen. Für die Sprotten sind die Temperaturen wichtiger. Sie bevorzugen wärmeres Wasser. Zwei kalte Winter hintereinander können den Bestand gefährden.

In Brüssel fand der Vorschlag im Agrarrat am Montag ein positives Echo, wie EU-Fischereikommissar Karmenu Vella (Foto) vermerkte. Auch die Länder ohne Küstenstreifen an der Ostsee schauen auf den Plan. Der soll als Blaupause für die anderen Seegebiete der EU gelten. Dr. Robert Kloos, Staatssekretär im Bundeslandwirtschaftsministerium, sprach sich für Zielkorridore statt für starre Fanggrenzen aus. Weil es im Ostseeraum vor allem die kleinstrukturierte Küstenfischerei treffe, solle diese auch finanziell bei der Einhaltung der Fangmengen Unterstützung erhalten.

Anlandegebot

Weniger Eintracht gibt es beim Anlandegebot. Um unerwünschten Beifang zu reduzieren müssen die Fischerei diesen jetzt mit zurück in den Hafen bringen. Seit Januar gilt das für verschiedene Fische der pelagischen Fischerei. Anfang des kommenden Jahres sollen die anderen Fischarten und Seegebiete einbezogen werden [1].

Doch offenbar sind die Regelungen alles andere als eindeutig. Sharon Dijksma, Staatsministerin im niederländischen Wirtschaftsministerium und zuständig für die Fischerei konnte ihren Fischern die Anwendung der Regelung nicht empfehlen. Ein Trilog im Dezember platzte. Das Europäische Parlament hat eine Kompromissformel gefunden: Demnach soll auf eine Aufteilung der Gebiete verzichtet werden und die Ausnahme von 30 Kilo für untermaßige Fische solle wegfallen. Im Gegenzug müsste der Ministerrat jährliche Länderberichte an das Europäische Parlament beschließen.

Zwar fanden sich eine Mehrheit für den Parlamentsvorschlag, aber ebenso viele Stimmen, die in der jährlichen Berichterstattung einen unnötigen Verwaltungsaufwand sehen. Noch in dieser Woche will der Rat sich mit dem Parlament erneut über das Anlandegebot austauschen.

Russland

Janis Duklas, Landwirtschaftsminister in Lettland und Vorsitzender des Agrarrates in den kommenden Monaten betonte; „dass alle Veränderungen gegenüber dem Embargo Russlands mit der EU als Ganzes diskutiert und adressiert werden müssen. Eine individuelle Annäherung sei inakzeptabel.“

Der europäische Bauern- und Genossenschaftsverband Copa-Cogeca begrüßt die klare Aussage Duklas´. Die EU müsse gegen den Bann Russlands trotz unterschiedlicher Auswirkungen auf die Agrarexporte einig sein.

Hintergrund sind Meldungen, dass Russland während der Grünen Woche die Gelegenheit genutzt haben soll, Lockerungen auf einzelnen Märkten bei einzelnen Ländern vorzunehmen. So soll Frankreich bereits verkündet haben, Speck, Schlachtnebenprodukte und lebende Schweine wieder exportieren zu dürfen.

Kurz darauf stellte Sergej Dankwert, Chef der Veterinärbehörde Rosselkhoznadzor klar, dass erst nach Ablauf des Embargos wieder geliefert werden dürfe. Das Embargo gilt seit August 2014 für zunächst ein Jahr. Neben Frankreich, sind auch Ungarn, Deutschland, Italien, Dänemark und die Niederlande als erste Wiederexporteure im Gespräch. Aus dem Bundeslandwirtschaftsministerium war am Montag dazu keine Stellungnahme zu erhalten.

Lesestoff:

[1] Neu in diesem Jahr: Rückwurfverbot

Roland Krieg; Foto: Screenshot Video-Stream der Sitzung

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