Fischereiabkommen mit Marokko verlängert

Landwirtschaft

Fischereiabkommen mit Marokko

Am Dienstag hat die EU der Verlängerung des Fischereiabkommens mit Marokko aus dem Jahr 2006 zugestimmt. Es hatte nur bis Februar 2011 Gültigkeit und wird um ein Jahr verlängert. Damit dürfen europäische Fischer mit Lizenz die fischreichen Seegebiete vor Marokko befischen und den Fang zur Weiterverarbeitung auch in marokkanischen Häfen anlanden. Die EU zahlt eine Kompensation in Höhe von 36,1 Millionen Euro, von denen laut Protokoll 13,5 Millionen für den Aufbau einer nachhaltigen Fischereistruktur verwendet werden sollen. Nach Einwänden von Mitgliedsstaaten habe die EU sicher gestellt, dass die Bevölkerung der West-Sahara von dem Abkommen profitiere. Marokko muss vor Ablauf des Abkommen einen entsprechenden Bericht an die EU überstellen.
Das Fischereiabkommen mit Marokko ist eines der drei größten, für die von der EU 144 Millionen Euro für Fangrechte in anderen Hoheitsgewässern bezahlt werden. Das größte ist mit Mauretanien in Höhe von 86 Millionen Euro abgeschlossen, wobei sich der Betrag jährlich reduziert. Die Seychellen erhalten jährlich rund fünf Millionen Euro für den Fang von Thunfisch. Das Abkommen ist aber auch Anfang des Jahres ausgelaufen. Guinea und Madagaskar erhalten eine bzw. zwei Millionen Euro für den Thunfischfang. Beide Abkommen laufen im Dezember 2012 aus.

roRo

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