Fischereiabkommen mit Marokko verlängert
Landwirtschaft
Fischereiabkommen mit Marokko
Am Dienstag hat die EU der Verlängerung des
Fischereiabkommens mit Marokko aus dem Jahr 2006 zugestimmt. Es hatte nur bis
Februar 2011 Gültigkeit und wird um ein Jahr verlängert. Damit dürfen
europäische Fischer mit Lizenz die fischreichen Seegebiete vor Marokko
befischen und den Fang zur Weiterverarbeitung auch in marokkanischen Häfen
anlanden. Die EU zahlt eine Kompensation in Höhe von 36,1 Millionen Euro, von
denen laut Protokoll 13,5 Millionen für den Aufbau einer nachhaltigen
Fischereistruktur verwendet werden sollen. Nach Einwänden von Mitgliedsstaaten
habe die EU sicher gestellt, dass die Bevölkerung der West-Sahara von dem
Abkommen profitiere. Marokko muss vor Ablauf des Abkommen einen entsprechenden
Bericht an die EU überstellen.
Das Fischereiabkommen mit Marokko ist eines der drei größten,
für die von der EU 144 Millionen Euro für Fangrechte in anderen
Hoheitsgewässern bezahlt werden. Das größte ist mit Mauretanien in Höhe von 86
Millionen Euro abgeschlossen, wobei sich der Betrag jährlich reduziert. Die
Seychellen erhalten jährlich rund fünf Millionen Euro für den Fang von
Thunfisch. Das Abkommen ist aber auch Anfang des Jahres ausgelaufen. Guinea und
Madagaskar erhalten eine bzw. zwei Millionen Euro für den Thunfischfang. Beide
Abkommen laufen im Dezember 2012 aus.
roRo