Fischereifahrzeuge besser überwachen

Landwirtschaft

EU will neues Überwachungssystem für Fischerboote

Am Donnerstag hat die EU-Kommission einen neuen Vorschlag zur Erteilung und Verwaltung von Genehmigungen vorgestellt, EU-Fischereifahrzeuge außerhalb der Unionsgewässer und internationale Fischereifahrzeuge in EU-Hoheitsgewässern besser zu überwachen.

Am Ende sollen die Fischbestände innerhalb der EU geschützt und die EU-Flotten Fischerei nur auf nachhaltigem Weg betreiben. Bevor ein Fischereifahrzeug zu anderen Gewässern aufbricht, muss ein entsprechendes Abkommen mit dem Küstenland vorliegen und eine Genehmigung erhalten. Letztere umfassen Kriterien für das Schiff, den Kapitän, eine gültige Fanglizenz und die Abwesenheit von schweren Verstößen. Je nach Partnerland müssen auch Bankverbindung und das geltende Recht vorliegen.

Für diese Umsetzung muss die derzeitige Fanggenehmigungsverordnung aufgehoben werden. Nehmen EU-Rat und das Parlament diesen Vorschlag an, könnte er 2017 in Kraft treten. Er betrifft rund 700 Fischereifahrzuge, von denen etwa 300 im Rahmen von partnerschaftlichen Fischereiabkommen Fischfang betreiben.

Der neue Rechtsrahmen folgt den eigenen und Bestrebungen der FAO zur Bekämpfung der illegalen, nicht gemeldeten und unregulierten Fischerei und den Freiwilligen Leitlinien der FAO für die Leistungen der Flaggenstaaten.

Lesestoff:

FAO-Leitlinien: www.fao.org/cofi/en

roRo

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