Fischereikontrollen verbessern
Landwirtschaft
Studie zur Verbesserung der Fischerei
Die Europäische Union verfolgt in ihren eigenen Gewässern das Ziel des maximalen nachhaltigen Höchstertrags. Auf der Basis der regional erfassten Fischbestände legt die EU in ihren Gewässern die Fangquoten fest, die den Bestand nicht gefährden und nachwachsen lassen. Vor dem Hintergrund jahrzehntelanger Überfischung ist die EU an den Zeitpunkt angelangt, an den Quoten reduziert oder auch gar nicht mehr verteilt werden [1]. Sorgt das schon für Probleme innerhalb der EU, muss dieses Prinzip mit Anrainerstaaten gesondert diskutiert werden. Was in der Ostsee noch gut funktioniert, mit Norwegen eingeübte Routine ist, künftig mit Großbritannien ansteht, ist im Mittelmeer mit vielen Anrainern ein Akt, der gerade erst begonnen hat.
Studie über Verstöße und Sanktionen
Zur Fischerei gehört auch die Kontrolle der Fischer und ihrer Fänge. Neben Anlandungszwang von Beifängen bis zu Kamerasystemen auf den Fischereifahrzeugen gibt es zahlreiche Kontrollmöglichkeiten. Heute wird im EU-Fischereiausschuss eine Studie vorgestellt, die über den Zeitraum von 2014 bis 2019 die Kontrollsituation in allen EU-Mitgliedsstaaten zu beschreiben. Ziel ist, auch die Anrainerstaaten einmal einzubeziehen. Der Forschungsschwerpunkt der Autoren Margarita Sanz, Kim Stobberup und Roland Blomeyer lag auf den Verfahren, wie Sanktionen bei Verstößen wirken. Bei gleicher Vorgehensweise wird ein fairer Wettbewerb zwischen den Fischereiländern erzielt.
Verfahren
Ob ein Verstoß unter das Verwaltungsrecht oder Strafrecht fällt ist Entscheidung des einzelnen Mitgliedslandes. Die durchschnittliche Dauer eines Verfahrens dauert von wenigen Tagen bis mehrere Jahre. Italien und Spanien haben mit 80 Prozent die meisten Verstöße an die EU gemeldet.
Verstöße
Die meisten Verstöße sind fehlende Aufzeichnungen und Meldungen von Fangdaten. Sie machen rund ein Drittel aller Verstöße aus. Auf Platz zwei stehen mit 24 Prozent Verstöße durch Fischerei in einem Schongebiet, zu Schonzeiten, Fischen nach Ausschöpfung der Quote und in nicht genehmigten Tiefen. Auf Platz drei liegt der Einsatz von nicht genehmigtem Fanggerät (13 Prozent). Diese ersten drei Gründe machen schon 71 Prozent aller Verstöße aus. Fischen ohne Lizenz und erschweren von Kontrollen bis hin zur Beweismittelvernichtung sind die weiteren Verstöße, die sanktioniert werden.
Vor dem Hintergrund der sehr unterschiedlichen Lebensverhältnisse streut die Sanktion, die eine abschreckende Wirkung haben soll, in sehr großer Breite. In Polen werden dafür 22 Euro fällig, in Spanien sind bei einem sehr schweren Verstoß Strafen von bis zu 600.000 Euro fällig.
Alle EU-Länder haben ein Punktesystem für das Strafmaß eingeführt. Irland hat es 2016 allerdings wieder abgeschafft. Die Kriterien sind zwischen den EU-Ländern uneinheitlich. Es gibt auch Mitgliedsstaaten mit einem Belohnungssystem, bei dem Strafpunkte wieder gestrichen werden können.
Empfehlungen
Das Punktesystem für Sanktionen sollte vereinfacht werden. Für schwere Verstöße sollten Kriterien besser verfasst werden und nicht unverhältnismäßig zum Entzug der Fangerlaubnis führen.
Die Zahl der Kontrollen auf See sollte erhöht werdend. Die Nutzung eines Kamerasystems halten die Autoren für zielführend.
Deutschland
Die Bundesrepublik Deutschland hat 1984 das „Gesetz zur Regelung der Seefischerei und zur Durchführung des Fischereirechtes der Europäischen Union (Seefischereigesetz – SeeFischG) verfasst. Am 30. Dezember 2011 darin die Gemeinsame Fischereipolitik mit dem Punktesystem und Meldeverfahren implementiert. Die Federführung liegt beim Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL). Berichtsfehler werden demnach mit drei Punkten und einer Mindeststrafe von 500 Euro belegt. Fischerei ohne Lizenz wird mit sieben Punkten und einer Strafe in Höhe von 2.000 Euro belegt. Genauso wie Fischerei in Schongebieten und unerlaubte Fänge. Die Strafen werden mit der Größe des Fischereifahrzeugs und der wirtschaftlichen Situation korreliert.
Die Fangerlaubnis wird bei 18 Punkten für die Dauer von zwei Monaten entzogen. Danach verlängert sich das Fangverbot jeweils um weitere vier Monate, sobald wieder 18 Punkte erreicht wurden. Nach dem Entzug beginnt das Punktekonto wieder bei null. Das Strafregister führt die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE), die auch die Sanktionen durchführt. Die BLE ist auch für die Überwachung der Fischerei in der Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) der Bundesrepublik zuständig. Für die Regionalbehörde und Fischereifahrzeige bis 500 BRT sind die Bundesländer Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein für die Ostsee und Schleswig-Holstein, Niedersachsen und das Land Bremen für die Nordsee zuständig.
Für die überregionale Kontrolle gibt es eine elektronische Datenbank mit Fang- und Vermarktungsdaten. In der Nordsee werden aber nur 1,6 Prozent und in der Ostsee 5,3 Prozent aller Ausfahrten insgesamt kontrolliert. Die Kontrollquote auf See liegt nahe null Prozent. Lizenzen, Maschenweite der Netze und Kontrolle der Logbücher finden meist an Land statt. Dabei stellt sich heraus, dass das überwiegende Vergehen deutscher Fischer die fehlende Berichterstattung von Fangdaten ist. In den Jahren 2016, 2017 und 2018 gab es in Schleswig-Holstein eine, keine und sechs Sanktionen. Ein Fall von der Ostsee wurde an die niederländische Regierung weitergereicht. In Mecklenburg-Vorpommern lagen die Fälle mit sechs, 12 und fünf Sanktionen höher.
Lesestoff:
[1] Die aktuellen Vorschläge für die Ostseefischerei: https://herd-und-hof.de/landwirtschaft-/ostseedorsch-bleibt-in-gefahr.html
Roland Krieg
© Herd-und-Hof.de Nutzungswünsche: https://herd-und-hof.de/impressum.html