"Fischräuber lässt Federn"
Landwirtschaft
BB: Kormoranverordnung wirkt
Naturschutz ist nicht nur eine Herzensangelegenheit, sondern überlebenswichtig für die Balance eines Ökosystems. Wenn der Naturschutz erfolgreich ist, bekommt der Mensch aber wieder Konkurrenz bei seinen wirtschaftlichen Aktivitäten. Seltene oder lokal sogar ausgerottete Tiere kehren wieder zurück und alte Konflikte zwischen Mensch und Tier tauchen wieder auf. So stehen Binnenfischer und Kormoran im direkten Wettstreit um die gleiche Beute.
Bis 20 Meter Wassertiefe
Das Umweltforschungszentrum Leipzig-Halle (UFZ) bezifferte auf der Internationalen Tagung über Konfliktmanagement zwischen Naturschutz und menschlicher Ressourcennutzung im vergangenen Jahr den Kormoran-Bestand in ganz Europa auf 500.000 Tiere. Überwiegend brüten sie an den Küsten und ziehen nach der Brut bis zum Mittelmeer, um dort zu überwintern. Mitte des vergangenen Jahrhunderts existierten nur noch wenige Kolonien. Erholt hat sich der Bestand durch strenge Naturschutzvorschriften und verärgert seit Jahren die Fischer.
Der schwarze Vogel mit dem krummen Schnabel ist meist leicht zu erkennen. Sein Gefieder ist nämlich nicht wasserabweisend und so muss er nach seinen Mahlzeiten die Flügel in der Sonne weit spreizen, um sich wieder zu trocknen. Aus bis zu 20 Meter Wassertiefe holt er sich die Fische und am liebsten den Aal.
Bis zu 450 Gramm Fisch verschlingt der Vogel – täglich. Das Brandenburger Agrarministerium weist die jährliche Fangquote aller Kormorane mit 840 Tonnen aus. Darunter 77 Tonnen Aal.
900.000 Euro Schaden
Allein den Gegenwert des gefressenen Aals beziffert das Ministerium in seinem neuesten Agrarbericht auf 927.000 Euro. Die Seen- und Flussfischer in Brandenburg haben im letzten Jahr mit 107 Tonnen Aal nicht einmal die Hälfte mehr als der Kormoran gefangen. Das Gesamtspeisefischaufkommen der märkischen Erwerbsfischerei liegt mit 2.128 t auf Vorjahresniveau.
Die Voraussetzungen für Fischer und Kormorane sind in Brandenburg günstig. Mit über 100.000 Hektar liegen 13 Prozent der deutschen Gewässerflächen in Brandenburg. Nur Bayern und Mecklenburg-Vorpommern sind wasserreicher. Von den 3.000 Seen mit einer Größe über einen Hektar und 32.000 km Fließgewässer sowie 660 künstlich für die Fischzucht angelegten Teichen wurden 73.000 ha Wasserfläche durch die Erwerbs- und Angelfischerei bewirtschaftet.
Abschuss trotz Naturschutz
Der Kormoran ist weiterhin nach § 10 Abs. 2 Nr. 10 b) des Bundesnaturschutzgesetzes eine besonders geschützte Art. Demnach darf er nicht getötet werden. Zur Abwehr erheblicher fischereiwirtschaftlicher Schäden ist es den zuständigen Landesbehörden jedoch erlaubt, Ausnahmen vom Tötungsverbot zuzulassen.
So hat Brandenburg im Dezember 2004 die Kormoranverordnung erlassen, um den Fraßdruck des Vogels auf die Fischbestände zu minimieren. 2001 wurden mit 2.813 Brutpaaren zwischen Elbe und Oder der Höchststand gezählt. Seitdem stagniert der Bestand bei 2.500 Paaren und das Ministerium sieht damit die „Lebensraumkapazität für den Kormoran erreicht“. Die Phase des Bestandswachstums sei vorbei.
Von den Möglichkeiten der Kormoranverordnung werde in Brandenburg nur in geringem Umfang Gebrauch gemacht. In der Antwort auf eine parlamentarische Anfrage wurden am Freitag folgende Zahlen veröffentlicht: Im Jahr 2005 wurden 394 und im letzten Jahr 457 Kormorane geschossen. Das sei nur unwesentlich mehr als in den Vorjahren, obwohl die Verordnung außerhalb von Schutzgebieten den ganzjährigen Abschuss an sämtlichen fischereilich genutzten Gewässern beziehungsweise Anlagen zur Fischzucht und -haltung sowie im Umkreis von 500 Metern erlaubt.
Die Maßnahmen sind bei Naturschützern umstritten. Neben dem Abschuss können Brutpaare auch vergrämt werden. Starke Lichtblitze treiben die Eltern aus dem Nest und das zurückgelassene Ei erkaltet. Um wirksam in Bestände eingreifen zu können, gelten Maßnahmen, die in die Brutkolonien eingreifen, bei Fachleuten am wirkungsvollsten.
EU will den Aal besser schützen
Am 11. Juni hat der Fischereirat der EU einen besseren Schutz des Aals (Anguilla anguilla) beschlossen. Bis Ende 2008 müssen die Mitgliedsländer einen Managementplan für die jeweiligen Flusseinzugsgebiete erstellen – andererseits wird dann monatlich ein 15-tägiges Fangverbot wirksam. In dem Plan muss ein festes Ziel für die Abwanderung erwachsener Aale, die so genannten Blankaale, in die Laichgründe der Saragossasee festgelegt werden. Der Anteil der gefangenen Glasaale, die für Wiederbesatzmaßnahmen in europäischen Gewässern zur Verfügung gestellt werden, soll schrittweise von 35 auf 60 Prozent bis 2013 angehoben werden. Damit soll sich der europäische Bestand wieder erholen. Bundeslandwirtschaftsminister Horst Seehofer: „Die Zeit dafür drängte, da sich der Bestand des Europäischen Aals nach Einschätzung des Internationalen Rats für Meeresforschung außerhalb seiner biologischen Grenzen befindet.“
Hingegen bewertet Cornelia Behm, agrarpolitische Sprecherin der grünen Bundestagsfraktion, die Beschlüsse als unzureichend: „Denn man kann den bedrohten Aal nicht schützen, wenn man die Jungfische als Delikatesse in den fernen Osten verkauft.“ Sie vermisst ein Exportverbot durch den Fischereirat.
VLE