Flächenerwerb in BB: Acker- vor Naturschutzfläche

Landwirtschaft

Brandenburg: Vorkaufsrecht für Landwirte

>Im Gebiet des Unteren Odertal und der Westuckermark stehen sich zwei gegensätzliche Interessen gegenüber. Zum einen bieten die ländlichen Regionen gerade jungen Landwirten eine berufliche Perspektive, zum anderen zeigen der Verein der Freunde des Deutsch-Polnischen Europa-Nationalpark sowie die Nationalparkstiftung Unteres Odertal zusätzliche Flächenwünsche.

Zwei Urteile des Brandenburger Oberlandesgerichtes haben jetzt die Positionen der praktizierenden Bauern gestärkt. Kaufen die Nationalpark-Vereine landwirtschaftlich nutzbare Grundstücke, kann zugunsten des aktiven Landwirts ein siedlungsrechtliches Vorkaufsrecht ausgeübt werden. Weil weder der Verein noch die Stiftung Landwirte sind, werde dann eine Flächenübernahme in den außerlandwirtschaftlichen Bereich verhindert, teilt das Brandenburger Ministerium für Infrastruktur mit.

Bereits 2009 hatte das Gericht entschieden, dass Verein und Stiftung nur im Rahmen eines zum Zeitpunkt des Kaufs agrarstrukturell geförderten Naturschutzprojekts Landwirten beim Erwerb landwirtschaftlicher Grundstücke gleichgestellt sein können. Beschluss vom 12. Februar 2009, Az 5 W (Lw) 9/08

Jetzt wurde von den Richtern klargestellt, dass Verein und Stiftung sich bei der Gleichstellung mit Landwirten an ihren durch ihre Satzung beziehungsweise an ihren vom Stiftungszweck vorgegebenen Zielen messen lassen müssen. Sie können keinen im Sinne des Grundstückverkehrsrechts anerkennenswerten landwirtschaftlichen Nebenerwerb betreiben, weil Vereins- und Stiftungszweck mit einem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb nicht zu vereinbaren sind. Die Entscheidungsgründe dieser am 26. April 2012 verkündeten Beschlüsse liegen nun schriftlich vor. 5 W (Lw) 5/10 und 5 W (Lw) 6/10

roRo /MIL

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