Fleischqualität von Jungebern und Immunokastraten

Landwirtschaft

Fleischqualität nach Verbot der betäubungslosen Ferkelkastration

Seit dem 01. Januar dürfen Ferkel nicht mehr ohne Betäubung kastriert werden. Zwei von insgesamt vier zugelassenen Methoden sind die Immunokastration und der Mast unkastrierter Tiere als Jungeber. Die Kastration war lange Zeit gegen den Ebergeruch und aggressives Verhalten sowohl in der konventionellen als auch in der ökologischen Landwirtschaft übliche Praxis.

Das Fleisch von Tieren nach einer Immunokastration unterliegt keinerlei Einschränkung in der Verarbeitung. Existierende Qualitätsschwankungen liegen innerhalb der Schwankungsbreite marktüblichen Schweinefleisches, auch der weiblichen Tiere. Geruchsunauffälliges Fleisch und Fettgewebe von Jungebern ist dagegen hinsichtlich der Verwendung eingeschränkt.  Die mangelnde Zusammensetzung und Ausprägung des Fettgewebes ist insbesondere bei der Herstellung von traditionellen Kochschinken, Rohschinken und Rohwurst nachteilig. Mehrjährige Erfahrungen aus der industriellen Vermarktung zeigen aber auch, das Fleisch von Jungebern zu Frischfleisch, Hackfleisch, marinierten Erzeugnissen und zu Brüh- und Kochwürsten, eingesetzt werden kann.

Die Bundesanstalt für Ernährung und Landwirtschaft (BLE) hat für die Fleischverarbeitung einen kostenfreien Flyer zusammengestellt, der auf die Besonderheiten hinweist.

Lesestoff:

https://www.ble-medienservice.de/0151/fleisch-und-verarbeitungsqualitaet-von-jungebern-und-immunokastraten?number=0151

roRo

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