FÖL kritisiert Umstellungsstopp in BB

Landwirtschaft

Brandenburg fördert nicht ohne Anschlussregelung

Umstellungsförderung im Ökolandbau ist wichtig. Während der Zeit der Umstellung produziert der Betrieb nach ökologischen Standards und hat daher mehr Aufwand, darf aber noch keine Ökoprodukte vermarkten. Der Absatz über den konventionellen Markt führt zu finanziellem Verlust, der durch die Umstellungsregelung aufgefangen werden soll.
Diese Woche beklagte die Fördergemeinschaft Ökologischer Landbau Berlin-Brandenburg (FÖL), dass Brandenburg keine Umstellungsförderung im Rahmen des Kulturlandschaftsprogramms (KULAP) mehr zahlen möchte.

Die Rechnung

Nach Angaben der FÖL gibt es derzeit nur rund 500 Hektar Umstellungsfläche in Brandenburg. Die finanzielle Dimension der Landesmittel sei nur gering. Bei optimistischen 1.000 Hektar Umstellungsfläche würden für einen Förderrahmen von fünf Jahren und 150 Euro je Hektar rund 750.000 Euro fällig. Bis 2014 werden nach bereits bestehender n+2-Regelung1) 90 Prozent davon aus Brüssel gezahlt, so dass das Land lediglich 60.000 Euro aufbringen müsste.
Falle nun im Rahmen der gerade laufenden Agrarreform die im Jahr 2015 EU-Grundfinanzierung weg, müsste das Land nach Berechnungen der FÖL die noch ausstehenden 135.000 Euro übernehmen. Für Ökolandwirt Sascha Philipp liegt der eigentliche Skandal darin, „dass es sich bei dem angeführten Restrisiko für den Brandenburger Haushalt um keine Größenordnung handelt.“

Negative Signale

Nach Angaben der FÖL stehen den möglichen Mehrausgaben für Umstellungsgelder auch Einsparungen gegenüber. Gleichzeitig fallen Ökoflächen aus der Förderung raus, weil Betriebe aufgeben und Flächen von der BVVG verkauft werden.
Michael Wimmer, Geschäftsführer der FÖL, sieht aber noch mehr negative Signale. Im Koalitionsvertrag wollten die Parteien den Ökolandbau fördern und „den Brandenburger Spitzenplatz in der ökologischen Landwirtschaft ausbauen“.
Der Berliner Biomarkt hat sich schon bei dem Förderstopp für Umsteller im Jahr 2004 aus anderen Regionen versorgen müssen, so dass nach Angaben der FÖL Wertschöpfung und Arbeitsplätze in anderen Regionen entstanden sind.
Ärgerlich für Michael Wimmer ist, dass vor allem Branchen betroffen sind, in denen gemeinsam mit der Landesregierung Aufholbedarf festgestellt wurde: Obst und Gemüse, klassische Regionalprodukte.

Anschlussregelung erforderlich

Gegenüber Herd-und-Hof.de teilte am Mittwoch ein Sprecher des Landwirtschaftsministeriums mit, dass nicht nur der Ökolandbau betroffen ist. Es geht um alle fünfjährige Programme im KULAP, deren Ende über die aktuelle Förderperiode hinausreicht. Solange Brüssel keine Signale für eine Anschlussregelung aussendet, biete der Landeshaushalt keine Möglichkeiten für neue Förderungen mehr.
Brandenburg steht dabei nicht allein. Auf der Agrarministerkonferenz in Jena wurde der Beschluss gefasst, dass sich die Bundesregierung generell für Übergangsregelungen von Agrarumweltprogrammen einsetzen soll. Darin heißt es: „Für eine praktikable Anwendbarkeit der Verlängerungsoptionen mit dem Ziel, finanzielle Vorbelastungen des Folgeprogramms zu begrenzen, sollten auslaufende Bewilligungen im Rahmen der n+2-Regelung bis Mitte 2015 verlängert werden können, mindestens aber so lange, wie es – unter Berücksichtigung länderspezifischer Verfahrensabläufe – für einen lückenlosen Anschluss an das Förderprogramm geboten ist.“ Es müsse auch, so der Beschluss weiter, die Möglichkeit für einen sanktionslosen Ausstieg aus für laufende und noch abzuschließende Verträge geben.
So ist Brüssel in den nächsten Monaten in der Pflicht, nachzubessern, was möglicherweise erst jetzt als ein Problem sichtbar wird. Auch Baden-Württemberg hatte unter der alten Regierung noch angekündet, wegen der Unsicherheit nicht mehr über die aktuelle Förderperiode hinaus zu fördern. Bayern hingegen übernimmt die restlichen Mittel aus dem Landeshaushalt. Es gibt also auch einen regionalen Mut zum Risiko und für ordentliche Haushalte.

Lesestoff:
1)
n+2-Regelung: In der EU-Sprachregelung wird die n+2-Regelung wie folgt beschrieben: „Der Teil eines gebundenen Betrages, für den am Ende des zweiten Jahres nach dem Jahr der Mittelbindung oder für die betroffenen Beträge gegebenenfalls nach dem Zeitpunkt eines späteren für die Genehmigung einer Maßnahme oder einer Operation erforderlichen Beschlusses der Kommission keine Vorauszahlung erfolgt ist oder kein zulässiger Auszahlungsantrag im Sinne des Artikels …. nicht vorliegt, wird von der Kommission automatisch freigegeben.“
Das heißt: Die einzelnen Jahrestranchen in einem mehrjährigen Programm müssen bis spätestens zum übernächsten Jahr ausgegeben sein, damit die Gelder nicht wieder von der EU zurückgefordert werden können.
Zwar ist die Förderung für umstellungswillige Bauern ein bedeutendes Argument, aber „Gesicherte Abnahmeverträge“ und „Höhere Erzeugerpreise für Bioprodukte“ wurden bei einer Umfrage des Deutschen Bauernverbandes ungleich höher bewertet.

Roland Krieg

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