FÖL kritisiert Umstellungsstopp in BB
Landwirtschaft
Brandenburg fördert nicht ohne Anschlussregelung
Umstellungsförderung im Ökolandbau ist
wichtig. Während der Zeit der Umstellung produziert der Betrieb nach
ökologischen Standards und hat daher mehr Aufwand, darf aber noch keine
Ökoprodukte vermarkten. Der Absatz über den konventionellen Markt führt zu
finanziellem Verlust, der durch die Umstellungsregelung aufgefangen werden
soll.
Diese Woche beklagte die Fördergemeinschaft
Ökologischer Landbau Berlin-Brandenburg (FÖL), dass Brandenburg keine
Umstellungsförderung im Rahmen des Kulturlandschaftsprogramms (KULAP) mehr
zahlen möchte.
Die Rechnung
Nach Angaben der FÖL gibt es derzeit nur
rund 500 Hektar Umstellungsfläche in Brandenburg. Die finanzielle Dimension der
Landesmittel sei nur gering. Bei optimistischen 1.000 Hektar Umstellungsfläche
würden für einen Förderrahmen von fünf Jahren und 150 Euro je Hektar rund
750.000 Euro fällig. Bis 2014 werden nach bereits bestehender n+2-Regelung1)
90 Prozent davon aus Brüssel gezahlt, so dass das Land lediglich 60.000 Euro aufbringen
müsste.
Falle nun im Rahmen der gerade laufenden
Agrarreform die im Jahr 2015 EU-Grundfinanzierung weg, müsste das Land nach
Berechnungen der FÖL die noch ausstehenden 135.000 Euro übernehmen. Für
Ökolandwirt Sascha Philipp liegt der eigentliche Skandal darin, „dass es sich
bei dem angeführten Restrisiko für den Brandenburger Haushalt um keine Größenordnung
handelt.“
Negative Signale
Nach Angaben der FÖL stehen den möglichen
Mehrausgaben für Umstellungsgelder auch Einsparungen gegenüber. Gleichzeitig
fallen Ökoflächen aus der Förderung raus, weil Betriebe aufgeben und Flächen
von der BVVG verkauft werden.
Michael Wimmer, Geschäftsführer der FÖL,
sieht aber noch mehr negative Signale. Im Koalitionsvertrag wollten die
Parteien den Ökolandbau fördern und „den Brandenburger Spitzenplatz in der
ökologischen Landwirtschaft ausbauen“.
Der Berliner Biomarkt hat sich schon bei dem
Förderstopp für Umsteller im Jahr 2004 aus anderen Regionen versorgen müssen,
so dass nach Angaben der FÖL Wertschöpfung und Arbeitsplätze in anderen
Regionen entstanden sind.
Ärgerlich für Michael Wimmer ist, dass vor
allem Branchen betroffen sind, in denen gemeinsam mit der Landesregierung
Aufholbedarf festgestellt wurde: Obst und Gemüse, klassische Regionalprodukte.
Anschlussregelung erforderlich
Gegenüber Herd-und-Hof.de teilte am Mittwoch
ein Sprecher des Landwirtschaftsministeriums mit, dass nicht nur der Ökolandbau
betroffen ist. Es geht um alle fünfjährige Programme im KULAP, deren Ende über
die aktuelle Förderperiode hinausreicht. Solange Brüssel keine Signale für eine
Anschlussregelung aussendet, biete der Landeshaushalt keine Möglichkeiten für
neue Förderungen mehr.
Brandenburg steht dabei nicht allein. Auf
der Agrarministerkonferenz in Jena wurde der Beschluss gefasst, dass sich die Bundesregierung
generell für Übergangsregelungen von Agrarumweltprogrammen einsetzen soll. Darin
heißt es: „Für eine praktikable Anwendbarkeit der Verlängerungsoptionen mit dem
Ziel, finanzielle Vorbelastungen des Folgeprogramms zu begrenzen, sollten
auslaufende Bewilligungen im Rahmen der n+2-Regelung bis Mitte 2015 verlängert
werden können, mindestens aber so lange, wie es – unter Berücksichtigung länderspezifischer
Verfahrensabläufe – für einen lückenlosen Anschluss an das Förderprogramm
geboten ist.“ Es müsse auch, so der Beschluss weiter, die Möglichkeit für einen
sanktionslosen Ausstieg aus für laufende und noch abzuschließende Verträge
geben.
So ist Brüssel in den nächsten Monaten in
der Pflicht, nachzubessern, was möglicherweise erst jetzt als ein Problem
sichtbar wird. Auch Baden-Württemberg hatte unter der alten Regierung noch
angekündet, wegen der Unsicherheit nicht mehr über die aktuelle Förderperiode
hinaus zu fördern. Bayern hingegen übernimmt die restlichen Mittel aus dem
Landeshaushalt. Es gibt also auch einen regionalen Mut zum Risiko und für
ordentliche Haushalte.
Lesestoff:
1) n+2-Regelung: In der EU-Sprachregelung wird die n+2-Regelung wie
folgt beschrieben: „Der Teil eines gebundenen Betrages, für den am Ende des
zweiten Jahres nach dem Jahr der Mittelbindung oder für die betroffenen Beträge
gegebenenfalls nach dem Zeitpunkt eines späteren für die Genehmigung einer
Maßnahme oder einer Operation erforderlichen Beschlusses der Kommission keine
Vorauszahlung erfolgt ist oder kein zulässiger Auszahlungsantrag im Sinne des
Artikels …. nicht vorliegt, wird von der Kommission automatisch freigegeben.“
Das heißt: Die einzelnen Jahrestranchen in
einem mehrjährigen Programm müssen bis spätestens zum übernächsten Jahr
ausgegeben sein, damit die Gelder nicht wieder von der EU zurückgefordert
werden können.
Zwar ist die Förderung für
umstellungswillige Bauern ein bedeutendes Argument, aber „Gesicherte
Abnahmeverträge“ und „Höhere Erzeugerpreise für Bioprodukte“ wurden bei einer Umfrage des Deutschen Bauernverbandes ungleich höher bewertet.