Förderung von Schafen und Ziegen
Landwirtschaft
Mutterschafe und Mutterziegen bekommen neue Förderung
Weibliche Schafe und Ziegen, die zum 1. Januar 2023 mindestens zehn Monate alt sind, werden in der neuen Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) gefördert. Die männlichen Tiere fallen aus der Förderung heraus und die weiblichen Tiere werden nicht mehr national über die Landespolitik gefördert, sondern bundesweit als gekoppelte Zahlung pro Tier.
Gefördert werden Die Tiere nur, wenn sie bis zum 15.01.2023 in der HIT-Datenbank eingetragen sind. Für die Beantragung haben die Betriebsleiter Zeit bis zum 15.05.2023. In Niedersachsen geschieht das über das Antragsmodul „ANDI“.
Es müssen mindestens sechs Tiere mit Flächenantrag oder sieben Tiere ohne Flächenantrag angegeben werden, die zwischen dem 15. Mai und dem 15. August auf dem Betrieb waren. Sollte ein Tier in der Förderperiode aus natürlichen Gründen ausscheiden, kann ein weiteres förderfähiges Tier in die Förderung nachrücken. Der Betriebsleiter hat bei den Angaben mit der Tierdatenbank HIT eine Mitwirkungspflicht, die sich auf Vor-Ort-Kontrollern erstreckt. Die Kontrollen werden nach Zufall und Risikokriterien im Haltungszeitraum durchgeführt.
roRo (Text und Foto)
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