Forscher gegen BVG-Urteil

Landwirtschaft

Folgt BVG-Urteil Genkritikern?

Das Bundesverfassungsgericht hatte in der vergangenen Woche das Gentechnikgesetz für konform mit dem Grundgesetz gehalten und vor allem von Gentechnikkritikern am gleichen Tag viel Lob eingeheimst. Danach zeigten sich die Biologen enttäuscht über das Urteil, dass sowohl die Forschungsfreiheit einengen könnte als auch Wissenschaftler ins Ausland abwandern lassen könnte.
Am Dienstag hat auch die Gesellschaft für Pflanzenzüchtung (GPZ) ihr Bedauern über das Urteil veröffentlicht.

Keine Gefährdung
Hintergrund ist der Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen auf etwa zehn Prozent der weltweiten Ackerfläche. Die Produkte werden von Milliarden Menschen und Tieren ohne Schädigungen konsumiert, führt die GPZ an. Vorbehalte gebe es vor allem in Europa. Die Ängste und Sorgen der Menschen müssten ernst genommen werden, aber die Zulassung erfolge erst, nach einer umfangreichen Prüfung. Es wurden bei gentechnisch veränderten Pflanzen Auswirkungen auf Ziel- und Nichtzielorganismen festgestellt, die aber nicht über das Maß „durch den Anbau herkömmlich gezüchteter Pflanzen bekannt ist.“

Übernommen ohne Prüfung?
Die GPZ hat sich die Urteilsbegründung genau angeschaut. Dort heißt es, die „Ausbreitung einmal in die Umwelt ausgebrachten gentechnisch veränderten Materials ist nur schwer oder auch gar nicht begrenzbar“. Für die GPZ ist diese Aussage „in ihrer pauschalisierenden Form schlichtweg falsch. Es gibt keine „unbegrenzte“ Ausbreitung von Mais in Deutschland!“.

roRo

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