Forscher gegen BVG-Urteil
Landwirtschaft
Folgt BVG-Urteil Genkritikern?
Das
Bundesverfassungsgericht hatte in der vergangenen Woche das Gentechnikgesetz für konform mit dem Grundgesetz gehalten
und vor allem von Gentechnikkritikern am gleichen Tag viel Lob eingeheimst.
Danach zeigten sich die Biologen
enttäuscht über das Urteil, dass sowohl die Forschungsfreiheit einengen könnte
als auch Wissenschaftler ins Ausland abwandern lassen könnte.
Am
Dienstag hat auch die Gesellschaft für Pflanzenzüchtung (GPZ) ihr Bedauern über
das Urteil veröffentlicht.
Keine
Gefährdung
Hintergrund
ist der Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen auf etwa zehn Prozent der
weltweiten Ackerfläche. Die Produkte werden von Milliarden Menschen und Tieren
ohne Schädigungen konsumiert, führt die GPZ an. Vorbehalte gebe es vor allem in
Europa. Die Ängste und Sorgen der Menschen müssten ernst genommen werden, aber
die Zulassung erfolge erst, nach einer umfangreichen Prüfung. Es wurden bei gentechnisch
veränderten Pflanzen Auswirkungen auf Ziel- und Nichtzielorganismen festgestellt,
die aber nicht über das Maß „durch den Anbau herkömmlich gezüchteter Pflanzen
bekannt ist.“
Übernommen
ohne Prüfung?
Die
GPZ hat sich die Urteilsbegründung genau angeschaut. Dort heißt es, die „Ausbreitung
einmal in die Umwelt ausgebrachten gentechnisch veränderten Materials ist nur
schwer oder auch gar nicht begrenzbar“. Für die GPZ ist diese Aussage „in ihrer
pauschalisierenden Form schlichtweg falsch. Es gibt keine „unbegrenzte“
Ausbreitung von Mais in Deutschland!“.
roRo