GAK und mehr

Landwirtschaft

Im ländlichen Raum nicht nur die Landwirte stärken

Ds Bundeskabinett hat Mitte April die Erweiterung der GAK beschlossen. Die Aufgaben, Maßnahmen und Fördergelder für die „Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) werden auch auf Nicht-Landwirte ausgeweitet [1].

Am Donnerstag betonte Hans-Georg von der Marwitz (CDU) im Bundestag, dass der „Strukturwandel in landwirtschaftlich geprägten Räumen“ weiterläuft und ganze Landstriche durch den demografischen Wandel ständigem Druck ausgesetzt sind. Die Weiterentwicklung der GAK, die am 01. Januar 1073 in Kraft getreten ist, sei eine Notwendigkeit. Von der Marwitz betonte zwar, dass der derzeitige Agrarbezug weiterhin als primäres Förderinstrument für Land- und Forstwirte bestehen bleiben soll, dass der ländliche Raum aber auch durch Kleinstbetriebe und Infrastrukturen jenseits der Landwirtschaft erhalten werde, durch „Umnutzung von landwirtschaftlichen Gebäuden, Investitionen in den Tourismus und zur Verbesserung der kulturellen und natürlichen Erbes von Dörfern.“

Der ländliche Raum ist nicht nur die Gegend, in der gerade noch 17 Menschen pro Quadratkilometer leben. Der ländliche Raum umfasst 90 Prozent der Gesamtfläche Deutschlands, sagte Willi Brase von der SPD. Dort leben 50 Prozent der Menschen. Das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumplanung (BBSR) habe jüngst in seiner Raumordnungsprognose 2035 auf einen Rückgang der Bevölkerung in ländlich geprägten Regionen von mindestens drei Prozent gegenüber dem Basisjahr 2005 berichtet [2]. So bleibt die Schere zwischen armen und reichen Regionen weiterhin geöffnet. Aber die „Regionen mit ausgeglichenen Chancen und Risiken“ haben sich in den letzten zehn Jahren von 206 auf 163 Regionen reduziert. Das „Mehr“ in der GAK sei berechtigt und der aktuelle Gesetzesentwurf ein erster wichtiger Schritt. Die GAK muss nach Brase enger mit der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GRW), dem Breitbandausbau und der Städtebauförderung verzahnt werden: „Darauf müssen Bund, Länder und Kommunen hinarbeiten.“

Staatssekretär Peter Bleser aus dem Bundeslandwirtschaftsministerium warb noch einmal für die Änderungspunkte der Förderung…

- In nichtlandwirtschaftliche Kleinstbetriebe mit maximal zehn Beschäftigten;

- In die Schaffung kleiner Infrastrukturen und Basisdienstleistungen für den ländlichen Raum, wie zum Beispiel medizinische Versorgung, soziale und kulturelle Einrichtungen oder Bildungsangebote;

- Zur Umnutzung von Gebäuden, etwa als Sozialstation;

- Zugunsten des ländlichen Tourismus oder

- Zur Verbesserung des kulturellen und natürlichen Erbes in Dörfern und ländlichen Gebieten.

Damit wird das Förderspektrum der GAK möglichst weit an dasjenige der ELER-Verordnung angepasst. Dazu gehört auch, dass die Fördermöglichkeiten um den Aspekt der umweltgerechten Landbewirtschaftung ergänzt werden. So können auch die Fördermöglichkeiten der ELER-Verordnung für Maßnahmen des Klima- und Naturschutzes besser genutzt werden. Im Einzelnen erfolgt die Konkretisierung der Fördermaßnahmen mit den Ländern im Rahmenplan der Gemeinschaftsaufgabe und wird vom Planungsausschuss beschlossen.

Was aber steht im Subtext?

Die Linke kritisiert den Entwurf als zu kleinen Schritt. Es hätte eine Definition für die „Integrierte ländliche Entwicklung“ aufgenommen werden müssen. Heidrun Bluhm fürchtet, dass die „Erweiterung“ im Subtext des Gesetzentwurfes doch nur eine Agrarförderung sei. Der Strukturwandel findet nach Markus Tressel von Bündnis 90/Die Grünen nicht nur in den kleinen ländlichen Regionen statt. Die ländliche Entwicklung wird in den Kohleregionen oder den großindustriell geprägten Regionen wie das Saarland zu einer „Großbaustelle“. „Hier müssen wir den Menschen eine Perspektive anbieten“, fordert Tressel. So rede die Koalition noch immer über die „alte GAK“ und nicht über „eine brandneue Gemeinschaftsaufgabe Ländliche Entwicklung“.

Zumindest Willi Brase hat noch weitere Perspektiven auf dem Plan: „Ich möchte für uns Sozialdemokraten an dieser Stelle noch eines klarstellen: Das Zwei-Säulen-Modell der Europäischen Agrarpolitik muss aufgelöst werden. Eine pauschale Subvention für bewirtschaftete Flächen ohne nennenswerte Gegenleistungen ist nicht mehr zeitgemäß.“ Für die Gemeinsame Agrarpolitik der EU (GAP) nach 2020 könnte das GAK eine Vorleistung geben.

Lesestoff:

[1] GAK jetzt auch für Nicht-Landwirte

[2] www.bbsr.bund.de ->Raumbeobachtung -> Komponenten -> Raumordnungsprognose

Zuletzt hat das Institut der deutschen Wirtschaft Köln eine neue Bevölkerungsprognose veröffentlicht, die zwar einen Zuwachs der Bevölkerung in Deutschland bis 2020 um zwei Millionen Menschen ausweist, aber keine Aussage über die Verteilung der Bevölkerung zwischen Stadt und Land macht. Daher hebt der IW-Bericht die Raumordnungsanalyse des BBSR nicht auf. Deschermeier, IW-Trends 2.2016 „Einfluss der Zuwanderung auf die demografische Entwicklung in Deutschland www.iwkoeln.de

Roland Krieg

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