GAP-Einigung im Bundeskabinett

Landwirtschaft

Wichtige Agrarentscheidung im Kabinett

Die alte Bundesregierung hat sich auf ihrer letzten Sitzung im Bundeskabinett doch noch auf eine Verordnung zur Umsetzung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) geeinigt. Das sah am Dienstag noch nicht danach aus. Jetzt sollen die Verordnungen zum Bundesrat am 17. Dezember vorgelegt werden. Bei einem positiven Beschluss kann die Bundesrepublik doch noch, wie die Agrarminister es einstimmig in Auftrag gegeben haben, den Plan fristgerecht zum Jahresende nach Brüssel senden.

Die beiden Verordnungen regeln beispielsweise die Anforderungen und Prämienhöhen für die neu eingeführten bundesweiten Öko-Regelungen (Eco-Schemes), mit denen besondere Leistungen der Landwirtinnen und Landwirte gezielt gefördert werden (GAP-Direktzahlungen-Verordnung). Auch die allgemeinen Mindeststandards (Konditionalität), an die sich alle Bezieher flächenbezogener Zahlungen halten müssen, werden festgelegt (GAP-Konditionalitäten-Verordnung).

Es bleibt bei den ursprünglich vorgesehenen 25 Prozent des Budgets für die Öko-Regelungen. Auch bei den Abständen zu Gewässern beim Einsatz von Pflanzenschutzmittel und Düngemittel bleibt es bei drei Metern. Die geplante Ausnahme bei Exaktstreuern, den Pufferstreifen auf einen Meter zu verkleinern entfällt. Die Prämienhöhe für ein Programm für den Verzicht auf Pflanzenschutzmittel wird auf 130 Euro je Hektar erhöht. Landwirtschaftliche Betriebe mit einem hohen Anteil an Grünland bei maximal 50 Hektar Ackerland sind von einem Zwang zum Fruchtwechsel ausgenommen.

roRo

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