GAP fertig

Landwirtschaft

Trilog zur GAP erfolgreich beendet

Auf Brüsseler Ebene hat der letzte Trilog am Dienstagabend zu einem erfolgreichen Ende geführt. Die Vorarbeit wurde im Juni geleistet, die letzten Differenzen zwischen Parlament, Rat und Kommission jetzt beigelegt. Jetzt müssen Parlament und Rat noch einmal formal zustimmen.

EU-Agrarkommissar Dacian Ciolos zeigt sich zufrieden, denn mit der Einigung steht auch eine Lösung für die Übergangsperiode 2014 bereit. Das heißt: Es gibt keinen Bruch in den Zahlungen.

Kappung und Degression:

Es wird eine verpflichtende Degression und eine freiwillige Kappung bei den Direktzahlungen geben. Mit Ausnahme der Gelder für das Greening werden Zahlungen ab 150.000 Euro um mindestens fünf Prozent gekürzt. Zuvor dürfen die Betriebe Arbeitskosten und die Zahl der Beschäftigten als Minderungsgrund für die Degression anrechnen. Ds gilt nicht für die Länder, die fünf Prozent des nationalen Agrarbudgets für die Förderung der ersten Hektare leisten. Zudem dürfen die Länder das nicht ausgezahlte Geld für die zweite Säule behalten. Dafür gibt es keine Kofinanzierung der Länder.

Externe Konvergenz:

Mit dem Ziel, dass 2019 die Direktzahlungen bei allen Ländern auf gleicher Höhe sind, werden die Zahlungen bei den Ländern, die weniger als 90 Prozent des europaweiten Zahlungsdurchschnitt liegen angehoben und die bei den anderen nach unten korrigiert.

Transfer zwischen den Säulen:

Die Gelder zwischen den beiden Säulen können ausgetauscht werden. Die EU erlaubt einen Transfer von Direktzahlungen von der ersten Säule in die zweite für den ländlichen Raum bis zu 15 Prozent des Budgets. Diese Gelder werden nicht innerhalb der Länder kofinanziert. Das Geld kann bis zu 15. Prozent aus der zweiten Säule auch in die erste Säule der Direktzahlungen fließen. Länder, die weniger als 90 Prozent unter dem EU-Durchschnitt liegen, können sogar 25 Prozent in die erste Säule umwidmen.

Wie viel Gelder die einzelnen Länder für die ländliche Entwicklung erhalten wird in der Basisverordnung hinterlegt. Das Volumen kann aber per delegiertem Rechtsakt bei Bedarf angepasst werden.

Für verschiedene Regionen stehen nun auch die Kofinanzierungsquoten fest. Für benachteiligte Regionen, EU-Randregionen und die kleinen Ägäischen Inseln sind das 85 Prozent, in Übergangsregionen 75 Prozent und 53 Prozent für die meisten Zahlungen. Maßnahmen, die den Wissenstransfer, Kooperationen, die Bildung von Erzeugerorganisationen und Junglandwirte unterstützen, können höhere Kofinanzierungen gewählt werden.

Details sind der nationalen Umsetzung überlassen. Da hatte die Agrarministerkonferenz in Würzburg zuletzt keine Einigung erzielt. Im Oktober soll es eine neue Konferenz in München geben.

roRo

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