GAP-Reform: „Zehn Prozent und Bodendeckung“

Landwirtschaft

EU-Umweltausschuss diskutiert GAP-Reform

Am Montag hat der EU-Umweltausschuss über eine erste Stellungnahme für die EU-Agrarreform diskutiert. Diese sieht ergänzend vor, dass zehn statt sieben Prozent ökologische Vorrangfläche umgesetzt werden sollen. Als viertes Greening-Element könnte eine Bodendeckung eingeführt werden, die lediglich bis zu acht Wochen keine Vegetation auf den Feldern erlaubt. Nach Oresto Rossi von der italienischen Lega Nord wird das kaum zu kontrollieren sein, denn es müsste zweimal im Jahr überprüft werden. Das sei eine „übertriebene Auflage“. Peter Liese von den deutschen Christdemokraten sagte, dass eine Erhöhung der Greening-Fläche auf zehn Prozent nicht von seiner Fraktion getragen werde. Schon die bisherigen sieben sind höchst umstritten. Seine Kollegin Mairead McGuinness aus Irland will keine Politik, die Bauern aus ihrem Beruf drängen. Daher solle Bauern, die keine Greening-Maßnahmen durchführen, die Direktzahlungen nicht gestrichen werden. Deren Geld könnten andere erhalten, die Greening umsetzen.

Die starre Greening-Regelung scheint keine Mehrheit im EU-Umweltausschuss zu haben. Die deutsche Christdemokratin Christa Klaas plädierte für ein Modell, dass auf die Vielfalt der Regionen Rücksicht nehmen wird.

Die Grüne Finnin Satu Hassi betonte, dass der Bericht mit Blick auf die Ressourceneffizienz auch die Nährstoffemissionen aus der Landwirtschaft, vor allem Stickstoff und Phosphat berücksichtige. Im Ostseeraum führt die Überdüngung zur Algenblüte.

Roland Krieg; Foto: roRo

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