GAP-Reform: „Zehn Prozent und Bodendeckung“
Landwirtschaft
EU-Umweltausschuss diskutiert GAP-Reform
Am Montag hat der EU-Umweltausschuss über eine erste
Stellungnahme für die EU-Agrarreform diskutiert. Diese sieht ergänzend vor,
dass zehn statt sieben Prozent ökologische Vorrangfläche umgesetzt werden
sollen. Als viertes Greening-Element könnte eine Bodendeckung eingeführt
werden, die lediglich bis zu acht Wochen keine Vegetation auf den Feldern
erlaubt. Nach Oresto Rossi von der italienischen Lega Nord wird das kaum zu
kontrollieren sein, denn es müsste zweimal im Jahr überprüft werden. Das sei
eine „übertriebene Auflage“. Peter Liese von den deutschen Christdemokraten
sagte, dass eine Erhöhung der Greening-Fläche auf zehn Prozent nicht von seiner
Fraktion getragen werde. Schon die bisherigen sieben sind höchst umstritten.
Seine Kollegin Mairead McGuinness aus Irland will keine Politik, die Bauern aus
ihrem Beruf drängen. Daher solle Bauern, die keine Greening-Maßnahmen
durchführen, die Direktzahlungen nicht gestrichen werden. Deren Geld könnten
andere erhalten, die Greening umsetzen.
Die starre Greening-Regelung scheint keine Mehrheit im EU-Umweltausschuss zu haben. Die deutsche Christdemokratin Christa Klaas plädierte für ein Modell, dass auf die Vielfalt der Regionen Rücksicht nehmen wird.
Die Grüne Finnin Satu Hassi betonte, dass der Bericht mit Blick auf die Ressourceneffizienz auch die Nährstoffemissionen aus der Landwirtschaft, vor allem Stickstoff und Phosphat berücksichtige. Im Ostseeraum führt die Überdüngung zur Algenblüte.
Roland Krieg; Foto: roRo