GAP-Vorschlag für Deutschland

Landwirtschaft

Eckdaten der GAP ab 2023

Am Montag hat die Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner mit Eckdaten einen ersten Vorschlag für die Gemeinsame Agrarpolitik ab 2023 vorgelegt. Mit den Zielen für eine Einkommensstabilisierung, den Anforderungen bei Umwelt- und Klimaherausforderungen, die Balance zwischen kleinen Betrieben in Süddeutschland und großen Betrieben in Ostdeutschland müssen Gelder möglichst so verteilt werden, dass sich niemand benachteiligt fühlt. Die Agrarministerkonferenz scheiterte an der Vorgabe, weil die grünen Länder erst die Triloge in Brüssel abwarten wollen. Die ziehen sich aber noch weit bis in das zweite Quartal hinein. Die Ministerin hat mit den jetzt vorliegenden Eckpunkten sechs konkrete, sachgerechte und wirksame Öko-Regelungen definiert, die deutschlandweit angewendet werden sollen und mit weitere Eckpunkten den Aufschlag zur nationalen Umsetzung der GAP vorgelegt.

Umwelt- und Klimaschutz

Es sollen mehr als die bislang vorgeschriebenen drei Prozent der Fläche für nichtproduktive Fläche und Landschaftselemente ausgeschrieben werden. Zur Erhöhung der Biodiversität werden Blühstreifen, Blühinseln und Altgrasstreifen angelegt. Der Anbau von Leguminosen für den Futterbau soll weiterhin Futterimporte reduzieren helfen und extensives Grünland soll seltener gedüngt und gemäht werden. Auf ökologisch wertvollen Flächen bekommen Tierhalter Weidetierprämien für Schafe, Ziegen und Mutterkühe. Agroforstsysteme sollen Wasserhaushalt und Bodenerosion auf Ackerflächen und Dauergrünland minimieren.

Umschichtung

Der Umschichtungssatz von Geldern aus der ersten in die zweite Säule wird von aktuell sechs auf acht Prozent erhöht. Das ist ein Plus von 100 Millionen Euro und den Ländern stehen für Umweltschutzmaßnahmen, Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und der ländlichen  Räume insgesamt 400 Millionen Euro zur Verfügung. Wegen der großen Unterschiede zwischen den Ländern, können sie passgenau Schwerpunkte setzen, erläuterte Klöckner. Zusätzlich wird es für jeden einzelnen Euro in der ersten Säule eine Gegenleistung geben, so dass kein Geld mehr unkonditioniert fließe.

Kleine Betriebe

Mit der stärkeren Förderung kleiner und mittlerer Betriebe müssen große Betriebe mit Einbußen rechnen. Die Obergrenze für Direktzahlungen, die an die kleinen Betriebe gehen steigt von sieben auf zehn Prozent. Bis 40 Hektar stehen 62 Euro je Hektar auf dem Plan, bis 60 Hektar sind zusätzliche 37 Euro je Hektar vorgesehen. Es ist keine Kappung vorgesehen, aber eine Degression der Direktzahlungen ab 60.000 Euro Basisprämie. Denen wird die Prämie um fünf Prozent gekürzt. Bei Betrieben mit mehr als 100.000 Euro wird sie um zehn Prozent gekürzt. Junglandwirte bekommen eine Prämie bis zu 120 und nicht nur bis 90 Hektar.

Dieses Paket muss bis Ende Juni mit allen Rechtstexten verabschiedet sein. Die Notifizierung der nationalen Pläne erfolgt 2022 in Brüssel.

Licht und Schatten

Der Präsident des Deutschen Bauernverbandes, Joachim Rukwied, kommentiert. „Der Vorschlag hat Licht und Schatten. Positiv sind die Ansätze bei den so genannten Eco Schemes, also neuen freiwilligen Agrarumweltmaßnahmen. Die Vorschläge gehen grundsätzlich in die richtige Richtung, es muss dabei auf eine bürokratiearme Umsetzung geachtet werden. Ausgesprochen kritisch zu sehen sind hingegen zusätzliche Kürzungs- und Umverteilungsmechanismen durch die Neueinführung einer betrieblichen Degression, eine Regelung für verbundene Unternehmen und die erhöhte Umschichtung von der 1. Säule in die 2. Säule. Dies schwächt die Betriebe und schafft zusätzliche Nachweisbürokratien. Der DBV bleibt bei der Forderung, statt Kappung und Degression auf einen maßvollen Zuschlag für die ersten Hektare zu setzen.“

Akzente setzen

Der agrarpolitische Sprecher von Bündnis 90/Die Grünen, Friedrich Ostendorff, setzt für das Geld gleich neue Akzente. Die Gemeinwohlleistungen müssten über ein Punktemodell honoriert werden. Dafür reiche der Vorschlag aus dem Ministerium nicht aus. Für die Stärkung des ländlichen Raums brauche die Bundesrepublik eine aktive Strukturpolitik. Der Degression fehle die Kappung, aber das Geld solle in den jeweiligen Bundesländern bleiben.

Ablehnung

Hinter den neuen Zahlen und neuen Worten vermutet der europäische Grünenpolitiker Martin Häusling „die Fortsetzung der alten Agrarpolitik“. Das Europaparlament fordert deutlich mehr Gelder umzuschichten als der Rat. Konnte sich aber in den Trilogen bislang nicht durchsetzen. Häuslings Kritik unterstreicht die grüne Verweigerungshaltung in der Agrarmininsterkonferenz: Es werden Rahmenbedingungen festgelegt, die ohne Abschluss der Trilogverhandlungen nicht fest stünden.

Selbst schuld

Landwirtschaftsminister Till Backhaus in Mecklenburg-Vorpommern kommentierte: „Ich nehme erfreut zur Kenntnis, dass einige unserer Ideen wenigstens zum Teil in den Entwurf eingegangen sind. Da sich die Agrarminister der Länder bei ihrer letzten Konferenz nicht einigen konnten, hatte Julia Klöckner ja angekündigt, einen eigenen Vorschlag zu unterbreiten. Den werden die Länder nun intensiv beraten und schnellstmöglich Position beziehen.“ Backhaus fehlt der ländliche Raum im Konzept und fordert die Brüsseler auf, den Trilog schnell und erfolgreich zu Ende zu bringen. Auch wenn die Kappung fehlt, sei die Degression der Zahlungen eine Benachteiligung der ostdeutschen Länder.

Landwirtschaftsminister Axel Vogel in Brandenburg gibt sich als Sprecher der grünen Agrarländer empört: „Es ist nicht nachvollziehbar, warum Bundesministerin Julia Klöckner bereits getroffene Absprachen der Bundesländer ignoriert und auch ressortabgestimmen Vorschlägen der Bundesregierung vorgreift. Als Länder haben wir zur Agrarministerkonferenz (AMK) am 5. Februar 2021 einen Weg für ein abgestimmtes Vorgehen von Bund und Ländern aufgezeigt, den wir mit einer weiteren Sonder-Agrarministerkonferenz am 17. März fortsetzen werden“, so Minister Axel Vogel. Der Vorschlag folge dem Ratspapier mit 20 Prozent Budget für die Eco-Schemes und begrenze die Umschichtung auf acht Prozent. Die grüne Blockade bei der Umschichtung hat der AMK allerdings kein Votum beschert. Die Umverteilung auf Betriebe bis maximal 300 Hektar und Nicht-Berücksichtigung der Mehrfamilienbetriebe benachteilige die ostdeutsche Landwirtschaft.

Roland Krieg

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