GB verschiebt neue Phytosanitäre Regeln

Landwirtschaft

Britische Pflanzengesundheitsvorschriften verzögern sich

Die Briten hatten beim Brexit-Abkommen die fehlende Übereinkunft zu phytosanitären Zertifikaten als Erfolg gefeiert [1]. Dabei geht es um die Vermeidung von Krankheiten, die durch importiertes Saatgut und Pflanzen eingeschleppt werden können. Die Briten müssen nun eigene Regeln entwerfen, die sie Mitte März aber schon verschoben haben. Für Händler aus der EU sind sich verändernde neue Regeln stets ein Ärgernis, weil sie Dokumente, Anmeldeverfahren und Prüfungen ändern müssen. Mit der Verschiebung hingegen gelten noch die alten Vorschriften. Darüber freuen sich die niederländischen Blumenexporteure.

Pflichten nach hinten verschoben

Die hätten eigentlich ab dem 01. Januar 2021 ein neues Pflanzengesundheitszeugnis für Großbritannien vorlegen müssen. Die Briten importieren jährlich Schnittblumen und Pflanzenmaterial im Wert von 1,2 Milliarden Euro. Die Niederlande stellen mit 850 Millionen  Euro den Großteil der Exporte. Zunächst hieß es aus London, dass nur für einige Schnittblumen ein neues Pflanzengesundheitszeugnis notwendig würde, dann wurde die Änderung für alle Schnittblumen und alles Pflanzmaterial angekündigt.

Das hat die Briten offenbar selbst überfordert, denn London hat mittlerweile ein Update veröffentlicht, das eine dreistufige Einführung eines neuen phytosanitären Dokumentes vorsieht. Zumindest sind die britischen Datensysteme noch nicht ausreichend mit den EU-Behörden verbunden, heißt es aus den Niederlanden. Nur so können die logistischen Prozesse auch mit hoher Geschwindigkeit umgesetzt werden.

Die Voranmeldung mit Kontrolle des Dokuments am Bestimmungsort gilt nur noch für bestimmte Risikopflanzen. Die werden ab dem 01.01.2022 dann an der Grenzkontrollstelle überprüft und alle geregelten übrigen Pflanzen brauchen erst ab Januar 2022 ein neues Testat für eine risikoorientierte Kontrolle. Die findet dann grundsätzlich am Grenzübergang erst ab dem 01.03.2022 statt. Die Voranmeldung für Importe bleibt für alle Pflanzen bestehen.

Anpassungsprozesse

Auch die Niederländer haben jetzt noch mehr Zeit, sich nach dem Weihnachtsdeal zum Brexit an neue Logistikprozesse zu gewöhnen, wie Eveline Herben von der niederländischen Blumenauktionsvereinigung (VBN) mitteilt. Alle europäischen Großhändler stehen in direktem Austausch mit ihrem Ministerium und dem jeweiligen niederländischen Agrarteam in der Botschaft, um Änderungen sofort mitzubekommen.

Für die Niederlande ist das Thema Schnittblumen besonders herausfordernd, da ein großer Teil zuvor aus Kenia, Äthiopien, Ecuador und Kolumbien importiert werde. Rund 25.000 Sendungen fließen jährlich nach Großbritannien. Neben den Dokumentationsprozessen greift bei Schnittblumen auch ein anderer Teil des Brexit-Abkommens. Zollfrei sind nur Waren, die überwiegend in der EU hergestellt sind. Die Tulpe aus den Niederlanden geht also zollfrei nach London, die Rose aus Kenia wird mit acht Prozent Importzoll besteuert. Es sei denn, Großbritannien kauft die Rosen direkt in Kenia und vereinbart einen geringeren Zollsatz.

Blumenhändler stellen meist Produktpaletten mit unterschiedlichen Herkünften zusammen. Das macht die Berechnung für den Export nach Großbritannien komplizierter.

Auswirkungen des Brexits

Für die beiden ersten Monate nach dem Brexit zieht Eveline Herben ein gemischtes Fazit für den blumigen Export nach Großbritannien. Bei Schnittblumen hat es gegenüber dem Vorjahreszeitraum ein Plus von 14,2 Prozent, bei anderen Pflanzen ein Minus von 12 Prozent gegeben.

Lesestoff:

[1] Überraschungs-Deal unterm Weihnachtsbaum: https://herd-und-hof.de/handel-/deal-unterm-weihnachtsbaum.html

Roland Krieg

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