Gebühren für Antibiotika-Kontrollen

Landwirtschaft

Gebühren für die Antibiotika-Kontrollen in Niedersachsen

Die Reduzierungsstrategie für den Antibiotikaeinsatz gewinnt an Fahrt. Bisher wurden besonders die Betriebe kontrolliert, die im Herkunftssicherungs- und Informationssystem für Tiere (HI-Tier; HIT-Datenbank) Meldefehler aufwiesen. Jetzt geht es speziell um die Betriebe, die mit ihrer Therapiehäufigkeit über der „Kennzahl 2“ liegen, teilt das Niedersächsische Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) mit.

Die Kennzahlen beschreiben die Therapiehäufigkeit, die halbjährlich für jeden Betrieb ermittelt wird. Sie gibt die Zahl der Tage an, in denen eine Tier mit einem Wirkstoff behandelt wurde. Werden wie bei Schweinen mehrere Tiere hintereinander auf einen Mastplatz gehalten, zählt die Therapiehäufigkeit pro Mastplatz. Das LAVES hat die bundesweiten Kennzahlen den Tierhaltern per Post übermittelt. Die Kennzahl 1 ergibt sich aus dem Wert, bei dem 50 Prozent der Betriebe darunter liegen. Die Kennzahl 2 ist der Schwellenwert unter dem 75 Prozent der Betriebe liegen.

Die Betriebsleiter, die über der Kennzahl 2 lagen mussten einen Maßnahmeplan erstellen, wie sie künftig den Einsatz von Antibiotika reduzieren wollen. Jetzt werden diese Betriebe und deren Maßnahmeplan kontrolliert. Dabei fallen Kosten an, die das LAVES an den Betrieb weitergibt, da die Gebührenordnung kostendeckende Gebühren vorschreibt. Als Maßstab wird der Zeitaufwand für die Kontrollen genommen. Pro Stunde werden 72 Euro berechnet. Das LAVES veranschlagt die Dauer mit ein bis zwei Stunden pro Betrieb. Hinzu kommen Vor- und Nachbereitungen, die mit einem Aufwand zwischen 50 und 100 Euro verrechnet werden sowie die An- und Abfahrtskosten.

Für die Überprüfung des Maßnahmeplanes werden zeitabhängig um die 90 Euro fällig, was bei Mastbullen in der Einzeltierbehandlung deutlich weniger sein kann. Müssen Informationen nachgereicht werden, muss der Tierhalter den dafür benötigten Mehraufwand ebenfalls bezahlen.

Viele Möglichkeiten, den Gebührenaufwand zu verringern gibt es nicht. Die Daten aus der HIT-Datenbank können jetzt auch im Mastschweinebereich in die Tierarzneimitteldatenbank übernommen werden. Das vereinfacht mindestens das Meldeverfahren. Für Gemischtbetriebe ist diese Option in der Entwicklung.

roRo

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