Geflügel-Aufstallungsverordnung in Kraft getreten

Landwirtschaft

Verordnung geht weiter als Entwurf

Heute ist die Verordnung zur Aufstallung des Geflügels zum Schutz vor der Klassischen Geflügelpest („Vogelgrippe“) in Kraft getreten. Damit bleibt Geflügel weiterhin aufgestallt, darf aber mit Ausnahmemöglichkeiten auch als Freilandhaltung genehmigt werden. Grundlage ist eine veränderte Risikobewertung des Friedrich-Loeffler-Instituts gewesen, die aber nicht auf ungeteilte Meinung stieß, wie die Demonstration der Rassegeflügelhalter in der letzten Woche bewies.

Mehr Freiraum gegeben
Es gilt jetzt der Grundsatz, dass Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten oder Gänse entweder in geschlossenen Ställen oder unter einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und mit einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung als Schutzvorrichtung zu halten sind. Für die Freilandhalter, vor allem aus dem ökologischen Landbau, die gerade noch davon gekommen sind, ihren Markt an Freilandhaltung nicht zu verlieren, sind Ausnahmen vorgesehen. Ab dem 12. Mai hätten sie ihren Vermarktungsstatus „Freilandhaltung“ verloren. Dabei muss allerdings beachtet werden, dass die Betriebe nicht unter den drei folgenden Restriktionen fallen:
Die Freilandhaltung bleibt in eingerichteten Sperrbezirken, Beobachtungsgebieten oder einer Kontrollzone verboten.
Die Freilandhaltung ist nicht erlaubt in unmittelbarer Nähe eines Sammelplatzes von wildlebenden Wat- und Wasservögeln, insbesondere an Feuchtbiotopen, eines Sees oder Flüssen.
Verboten bleibt auch die Freilandhaltung in „geflügeldichten Gebieten“, wobei gegenüber dem Entwurf der letzten Woche, die Dichte höher definiert wurde. Im Entwurf sah das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMELV) noch zehn Geflügelhaltungen oder 4.000 Stück Geflügel je qkm als „geflügeldichtes Gebiet“ an. Die Verordnung zählt jetzt nicht mehr die Haltungen und weist ein entsprechendes Gebiet erst ab 20.000 Stück Geflügel aus. Zu so einem Gebiet müssen nicht mehr 3.000 Meter, sondern nur noch 1.000 Meter Abstand gehalten werden. Das wird mehr kleinen Haltern in mehr Regionen die Freilandhaltung ermöglichen, als ursprünglich geplant.

Weitere Regeln
Der Freilandhalter muss seinen Bestand vor dem Betreten Unbefugter schützen und alle Reinigungen dokumentieren.
Enten und Gänse dürfen nicht zusammen mit anderem Geflügel gehalten werden, da sie bei einer Erkrankung keine klinischen Symptome zeigen und unerkannt bleiben. Es besteht die Möglichkeit, Hühner als so genannte „Sentineltiere“ mit Enten und Gänsen zu halten. Diese „Indikatortiere“ zeigen eine Krankheit früher an und der Bestand muss untersucht werden, sobald die „Sentineltiere“ verenden.
Bei anderem Geflügel gibt es nach Auffassung des BMELV ein „Frühwarnsystem“, wenn innerhalb von 24 Stunden drei Tiere verenden, sofern der Bestand nicht mehr als 100 Tiere umfasst. Bei größeren Beständen dürfen innerhalb von 24 Stunden nicht mehr als zwei Prozent der Tiere verenden: In beiden Fällen muss der Bestand dann auf Geflügelpest untersucht werden.

DBV: Gute Verordnung, aber keine Dauerlösung
Der Deutsche Bauernverband (DBV) bewertete in einer ersten Stellungnahme den Entwurf positiv, „da dadurch auch der Freilandhaltung von Geflügel in Deutschland eine Perspektive erhalten bleibt. Die Verbraucher werden weiterhin Freilandeier und Martinsgänse“ kaufen können. Die festgelegten Werte für „geflügeldichte Regionen“ bewertet der DBV als ausgewogen, die Freilandhaltung zu genehmigen und den Eintrag des Virus in Nutztierbestände zu minimieren.
Der DBV bemängelt aber weiterhin, dass europaweit die Regeln nicht einheitlich sind und benachbarte Länder wie Polen gar keine Aufstallung verordnet hatten. Angesichts des Virus in den Wildvogelbeständen, kann aber auch diese Verordnung keine dauerhafte Lösung sein, mahnt der DBV.

Niederachsen hilft Gänsehalter
Das niedersächsische Landwirtschaftministerium meldete am Abend noch, dass in den kommenden Tagen Küken, Bruteier und Elterntiere von Gänsehaltern in begrenztem Umfang aufgekauft werden. Die Halter haben möglicherweise bereits ihre Abatzmöglichkeiten verloren und können durch mangelnde Aufstallgelegenheiten keine artgerechte Tierhaltung mehr ermöglichen. Der Aufkauf von 10.000 erwachsenen Tieren, 15.000 Jungtieren und etwa eine halbe Million Bruteier sollen nach Wünschen Niedersachsen das Tierschutzproblem entschärfen, eine Marktstützung erwirken und damit die Betriebe wirtschaftlich entlasten.

roRo

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