Geflügel unbefristet aufgestallt

Landwirtschaft

Freilandhaltung nur an risikoarmen Standorten

Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) hat in dieser Woche mit einer neuen Risikobewertung bestätigt, dass die Gefahr für einen Eintrag des Geflügelpest-Virus in Nutztierbestände als nach wie vor hoch angesehen wird. Das Institut sprach die Empfehlung aus, die Stallhaltung als Empfehlung beizubehalten und die Freilandhaltung für Geflügel an Bedingungen zu koppeln.
Bundeslandwirtschaftsminister Horst Seehofer nimmt diese Bedrohung sehr ernst: „Auch wenn es sich in erster Linie um eine Bedrohung für Vögel und Geflügel handelt, wissen wir um die mögliche Bedrohung auch für den Menschen“, sagte er heute in Berlin. Die Stallhaltung bekommt jetzt eine neue Dimension und wird nun mit den Ländern diskutiert. Der Regelungsvorschlag beinhaltet im Wortlaut:

1. Unbefristete Aufstallung:
Die Aufstallung in geschlossenen Ställen oder großen Volieren im Freiland (nach oben gegen Einträge mit einer dichten Abdeckung gesichert, seitlich gegen das Eindringen von Vögeln gesichert) soll unbefristet verlängert werden, da sich das Risiko einer Einschleppung von hoch pathogenem H5N1, wie zuletzt auch der Ausbruch in Sachsen gezeigt hat, erhöht hat.

2. Ausnahmen von der Aufstallung:
Ausnahmen von der Aufstallung sind mit der Genehmigung der zuständigen Behörde betriebsbezogen möglich, wenn
- Geflügel aus dem betroffenem Gebiet nicht in andere geflügelhaltende Betriebe verbracht wird,
- Der geflügelhaltende Betrieb sich nicht in einem Restriktionsgebiet oder an einem Risikostandort (Feuchtbiotope, Seen oder Flüsse, an denen sich Wildvögel sammeln) befindet,
- Der Geflügel haltende Betrieb nicht in einer geflügeldichten Region gelegen ist und
- Der Betrieb klinisch, serologisch und virologisch regelmäßig untersucht wird.

Mit diesen Regelungen sind nach Auffassung von Bundesminister Seehofer die Bedingungen für die Betriebshalter „wieder plan- und berechenbar“. Sofern es sich nicht um Risikostandorte handelt, ist damit die Freilandhaltung auch wieder möglich. „Ich halte das für einen guten Kompromiss zwischen den wirtschaftlichen Interessen der Tierhalter, dem Tierschutz und dem Schutz vor einer Tierseuche“, betonte Seehofer.
Als Eilverordnung kann der Vorschlag bereits nächste Woche in Kraft treten und würde dann die bis Ende April geltende Aufstallungsverordnung ersetzen. Eine Dauerverordnung ist in Vorbereitung, bedarf aber der Zustimmung des Bundesrates. Vor Ende Juli sei damit aber nicht zu rechnen.

In einer ersten Stellungnahme hält der Deutsche Bauernverband (DBV) die Verlängerung der Stallpflicht „für ausgewogen“, weil die Freilandhaltung unter bestimmten Bedingungen wieder ermöglicht wird.
Kritik äußerte der DBV an der unbefristeten Geltungsdauer: Mit einer zeitnahen Risikobewertung könne schneller auf veränderte Risikolagen reagiert werden und die Freilandhaltung weiter erleichtern. Unverständnis zeigte der Verband, dass die Regeln nicht europaweit abgestimmt sind. „Sowohl in Bezug auf die Aufstallung als auch im Bezug auf die Impfung wird in den EU-Mitgliedstaaten unterschiedlich vorgegangen. Dies ist den betroffenen Geflügelhaltern nicht vermittelbar.“

roRo

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