Geflügelpest Bayern
Landwirtschaft
Landratsamt Cham gibt weitestgehend Entwarnung
Die Laboruntersuchungen haben gezeigt, dass es sich bei
dem in dem Geflügelbetrieb festgestellten Erreger um die niedrig pathogene
Variante des Influenza-Erregers vom Subtyp H5N2 handelt. Auch bei dieser
Variante der Vogelgrippe besteht immer die Gefahr einer Weiterentwicklung zu
einer für Vögel hoch ansteckenden Krankheit. Deswegen wurde auch die Keulung
des Tierbestandes auf dem betroffenen Geflügelhof durchgeführt, die im Verlauf
des heutigen Montag abgeschlossen wird. Nach Abschluss der Maßnahme stehen
umfangreiche Reinigungs- und Desinfektionsarbeiten an.
Zum Schutz aller kommerziellen und privaten Geflügelhaltungen ist es nun
ausreichend, in einem Umkreis von mindestens 1000 Metern um das betroffene
Anwesen ein Sperrgebiet einzurichten. Die Sperrzone von 3 km sowie die
Beobachtungszone von 10 km sind damit nicht notwendig.
In diesem Sperrgebiet, das ab sofort gilt, werden Amtstierärzte in den
Geflügelhaltungen vor Ort Daten erheben, klinische Untersuchungen durchführen
und Proben für virologische Laboruntersuchungen entnehmen. Darüber hinaus
gelten noch Beschränkungen für die Geflügelhaltungen im Sperrgebiet. Dort
gehaltenes Geflügel und von diesen gewonnene Produkte dürfen den jeweiligen
Standort der Tierhaltung nicht verlassen. Für Geflügelhalter gelten besondere
Hygieneanforderungen (Desinfektionsmaßnahmen, Schutzkleidung) bei der
Versorgung ihrer Tiere und die Verpflichtung, auffällige Feststellungen im
Geflügelbestand sofort beim Veterinäramt im Landratsamt Cham anzuzeigen.
Soweit Geflügelhalter in diesem Gebiet ihrer Meldepflicht beim Veterinäramt am
Landratsamt Cham noch nicht nachgekommen sind, wird gebeten, dies unter der
Telefonnummer 09971/78-224 unverzüglich nachzuholen.
roRo; VLE