Geflügelpest Bayern

Landwirtschaft

Landratsamt Cham gibt weitestgehend Entwarnung

Die Laboruntersuchungen haben gezeigt, dass es sich bei dem in dem Geflügelbetrieb festgestellten Erreger um die niedrig pathogene Variante des Influenza-Erregers vom Subtyp H5N2 handelt. Auch bei dieser Variante der Vogelgrippe besteht immer die Gefahr einer Weiterentwicklung zu einer für Vögel hoch ansteckenden Krankheit. Deswegen wurde auch die Keulung des Tierbestandes auf dem betroffenen Geflügelhof durchgeführt, die im Verlauf des heutigen Montag abgeschlossen wird. Nach Abschluss der Maßnahme stehen umfangreiche Reinigungs- und Desinfektionsarbeiten an.

Zum Schutz aller kommerziellen und privaten Geflügelhaltungen ist es nun ausreichend, in einem Umkreis von mindestens 1000 Metern um das betroffene Anwesen ein Sperrgebiet einzurichten. Die Sperrzone von 3 km sowie die Beobachtungszone von 10 km sind damit nicht notwendig.

In diesem Sperrgebiet, das ab sofort gilt, werden Amtstierärzte in den Geflügelhaltungen vor Ort Daten erheben, klinische Untersuchungen durchführen und Proben für virologische Laboruntersuchungen entnehmen. Darüber hinaus gelten noch Beschränkungen für die Geflügelhaltungen im Sperrgebiet. Dort gehaltenes Geflügel und von diesen gewonnene Produkte dürfen den jeweiligen Standort der Tierhaltung nicht verlassen. Für Geflügelhalter gelten besondere Hygieneanforderungen (Desinfektionsmaßnahmen, Schutzkleidung) bei der Versorgung ihrer Tiere und die Verpflichtung, auffällige Feststellungen im Geflügelbestand sofort beim Veterinäramt im Landratsamt Cham anzuzeigen.

Soweit Geflügelhalter in diesem Gebiet ihrer Meldepflicht beim Veterinäramt am Landratsamt Cham noch nicht nachgekommen sind, wird gebeten, dies unter der Telefonnummer 09971/78-224 unverzüglich nachzuholen.

roRo; VLE

Zurück