Geflügelpest in SH weitet sich aus // Update am 10. November 15:00 Uhr

Landwirtschaft

Kleinbestand in Bad Segeberg von Geflügelpest betroffen

Die Zahl der Geflügelpest-Nachweise bei Wildvögeln in Schleswig-Holstein hat sich weiter erhöht. Seit der letzten Meldung am 5. November erfolgten weitere 30 Nachweise bei Wildvögeln. Damit liegen derzeit insgesamt 75 positive Nachweise bei Wildvögeln in Schleswig-Holstein vor. Eine entsprechende Bestätigung hat das Landwirtschaftsministerium heute vom Friedrich-Loeffler-Institut (FLI), dem nationalen Referenzlabor für Aviäre Influenza, erhalten. Das meldete das Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung am Samstag.

Regionale Aufstallung

Die Aviäre Influenza mit den Subtypen H5N8 und H5N5  tritt innerhalb des Bundeslandes sehr unterschiedlich auf, weswegen sich Minister Jan Philipp Albrecht mit den Landräten und Bürgermeistern auf eine regionale Stallpflicht geeinigt haben. Nach dem positiven Befund bei einer Nonnengans wird der Kreis Steinburg die Aufstallung von Geflügel in bestimmten Gebieten anordnen, ähnlich wie dies bereits am vergangenen Freitag im Kreis Nordfriesland geschehen ist. Zuletzt hatte der Kreis Rendsburg-Eckernförde eine Anordnung zur Aufstallung in bestimmten Gebieten erlassen, nachdem hier der erste Fall bei einem Wildvogel amtlich bestätigt worden war. Der Kreis Dithmarschen hat zum Schutz des Hausgeflügels bereits am 5. November die Aufstallung allen Geflügels für das gesamte Kreisgebiet durch Allgemeinverfügung angeordnet. Nähere Informationen zu den von den Veterinärämtern angeordneten Maßnahmen stellen die Kreise zur Verfügung.

Hausgeflügelbestand betroffen

Am Montag wurde der erste Hausgeflügelbestand im Kreis Segeberg getroffen. Die betroffene Haltung im Kreis Segeberg besteht aus 36 Tieren mit Hühnern, Fasanen und Enten. Am gestrigen Sonntag wurde das Veterinäramt über auffällige Tierverluste und Rückgang der Legeleistung informiert. Der Kreis Segeberg hat aufgrund des Geflügelpestnachweises zum Schutz aller Geflügelbestände als weiterer Kreis im aktuellen Geschehen die Aufstallung verfügt. Dies bedeutet, dass sowohl privat als auch gewerblich gehaltenes Geflügel entweder in geschlossenen Ställen oder in einer sogenannten Schutzvorrichtung gehalten werden muss. Schutzvorrichtungen bestehen aus einer dichten überstehenden Dachabdeckung und einer Seitenbegrenzung, die das Eindringen von Wildvögeln verhindert. Für die Seitenbegrenzung können bspw. Volierendraht, engmaschiger Maschendraht oder feste, engmaschige Netze verwendet werden.

VLE

Update am 10. November 2020 15:00 Uhr:

Das Landwirtschaftsministerium hat heute in Kiel eine landesweite Stallpflicht erlassen, die erste in einem Bundesland in diesem Herbst. Landwirtschaftsminister Jan Philipp Albrecht (Grüne) hofft, dass so verhindert werden kann, dass die Vogelgrippe bei weiteren Geflügelbetrieben auftritt: "Wir haben eine Dynamik in der Ausbreitung der Geflügelpest. Über das Wochenende ist die Zahl der Totfunde und der bestätigten Fälle noch einmal deutlich angestiegen. Deswegen haben wir uns entschieden, die Aufstallung anzuordnen." Spätestens zum Ende der Woche soll die Stallpflicht umgesetzt werden, die Kreise und kreisfreien Städte sollen zeitnah entsprechende Verfügungen veröffentlichen.

roRo

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