Gentechnik und Agrardiesel
Landwirtschaft
Bundestagsbeschlüsse
> Geplant, war es dann am Freitag keine Überraschung mehr, dass die Bundesregierung mit einer einfachen Kanzlermehrheit das Gentechnikgesetz auf den Weg bringt und dieses dann am 01. Januar 2005 in Kraft treten kann. Nur der bürgerliche Hang zu einer Katastrophe hätte insgeheim gehofft, dass die Mehrheit, wie einst durch Rheinland-Pfalz und Mecklenburg-Vorpommern, den Beschluss verweigert und weiter diskutiert wird. Das wird es aber auch weiterhin. Gentechnikgesetz: Ja
Das Gentechnikgesetz schützt die Ökobetriebe und gentechnikfreien konventionellen Betriebe vor einer schleichenden Dominanz der ungewollten Einkreuzung, heißt es aus dem Landwirtschaftsministerium. Ob das tatsächlich der Fall sein wird, werden die nächsten Jahre zeigen. Die letzte Woche veröffentlichten ersten Ergebnisse aus dem Erprobungsanbau beschäftigen sich nur noch um die ?Gute fachliche Praxis? bei den Mindestabständen. Wenn schleichend langsam genug ist, dann dauert es nur Jahre, bis sich GVO in die ersten gentechnikfreien Zonen eingekreuzt haben. Die Imker sehen schwarz.
Der bedeutendste Punkt des Gentechnikgesetzes ist die Produkthaftung, dass GVO-Bauern gesamtschuldnerisch und verschuldensunabhängig in die Haftung genommen werden können. Für über 60 Prozent der Bauern ist die betriebswirtschaftlich nicht kalkulierbare Haftung ?die entscheidende Barriere, gentechnisch veränderte Pflanzen anzubauen.? Das brachte letzte Woche eine Umfrage des Deutschen Bauernverbandes (DBV zu Tage. 83 Prozent fürchten das negative Image ?und die schwierige Vermarktung? der Produkte: Grüne Gentechnik hat keine Akzeptanz beim Verbraucher.
Der ökologische Anbauverband Bioland hingegen begrüßt das Gesetz und Vorsitzender Thomas Dosch fordert die Bundesregierung als nächstes auf, sich in Brüssel für ein Reinheitsgebot für Saatgut einzusetzen. ?Es darf gesetzlich nicht legitimiert werden, Saatgut mit ?gentechnikfrei? zu deklarieren, wenn es GVO-Einträge oberhalb der Nachweisgrenze enthält.
Gentechnik ist überall
Mit rund 20 Millionen ha Anbaufläche für gentechnisch veränderte Nutzpflanzen lassen sich im Futtermittelbereich die weltweiten Warenströme kaum noch auseinanderhalten. Aber es sind nicht nur Futtermittel, wie Nordrhein-Westfalen zu Beginn letzter Woche meldete. In einer Papaya aus Hawaii wurden ?gentechnische Veränderungen? festgestellt. In den USA ist das Gemüse frei verkäuflich. Irgendwie hat es jedoch auch seinen Weg nach Hessen gefunden und wurde in einer Schwerpunktaktion der Überwachungsbehörde NRW ausfindig gemacht. Bayern und Rheinland-Pfalz fielen bereits im März GVO-Papaya auf. Die Früchte dürfen nur in die EU gebracht werden, deren Unbedenklichkeit in einem Zulassungsverfahren festgestellt wurde. Der Papaya aus Hawaii lag kein solches bei, weswegen NRW-Verbraucherschutzministerin Bärbel Höhn beim US Generalkonsulat vorstellig werden will, ?um auf diesen Missstand hinzuweisen. Die Importeure müssen alles tun, damit solche Waren nicht mehr in Verkehr kommen.?
Klagt jetzt die EU?
Der rheinland-pfälzische Wirtschafts- und Landwirtschaftsminister Hans-Artur Bauckhage (FDP) warnte bereits vor EU-Klagen. ?Alle Auflagen zur Koexistenz und alle Haftungsrisiken werden ausschließlich den Gentechnik-Nutzern auferlegt.? Möglicherweise ist das ein Grund für eine EU-Klage, weil diese wettbewerbsrechtlich benachteiligt werden. Die niederländischen Ökobauern müssen sich an einen Haftungsfonds, aus dem Entschädigungen gezahlt werden, beteiligen.
Agrardiesel: teurer
Am Freitag hat der Bundestag dem Haushaltsbegleitgesetz 2005 zugestimmt. Darin wird festgeschrieben, dass der Steuersatz für Agrardiesel erhöht wird. Den deutschen Bauern werden nun durchschnittlich 40 Cent je Liter Diesel Steuern aufgebrummt. 1998 wurde der Satz bereits von 10,7 auf 25,56 Cent erhöht. Die französischen Bauern zahlen nur 8,3 Cent je Liter. Im EU-Binnenmarkt zahlen die deutschen Bauern damit den höchsten Steuersatz für Agrardiesel, der einer der wichtigsten Kostenfaktoren in der Landwirtschaft ist. DBV-Präsident Gerd Sonnleitner sieht die Wettbewerbsstellung gegenüber anderen EU-Ländern ?durch die Politik weiter verschlechtert?. Er verwies darauf, dass die Maschinen der Landwirtschaft mit Ausnahme für Transporte kaum am Straßenverkehr teilnimmt. Deshalb erlaube eine europäische Richtlinie diesem Wirtschaftszweig ?aber auch anderen nicht straßengebundenen Treibstoffverwendern wie der Schifffahrt und dem Luftverkehr die Besteuerung des Treibstoffes gesondert zu behandeln, bzw. ganz zu erlassen. In Deutschland sei die gewerbliche Luft- und Schifffahrt auf diesem Grunde von der Mineralölsteuer völlig befreit?, heißt es beim DBV.
VLE