Gentechnik und Eintagsküken: Themen im Kabinett
Landwirtschaft
Kabinettsentscheid zu Gentechnik und Eintagsküken
Das Bundeskabinett hat sich am Mittwoch mit den Entwürfen des Bundesrates zum Gentechnikgesetz und zum Verbot des Tötens von Eintagsküken beschäftigt.
Gentechnik
Umstritten ist, ob die Bundesregierung oder die Länder das Opt-out für das Anbauverbot gentechnisch veränderter Pflanzen aussprechen dürfen [1]. „Mein Ziel ist und bleibt ein flächendeckendes Anbauverbot für grüne Gentechnik in Deutschland“, sagte Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt. „Ein pauschales, bundesweites Verbot für grüne Gentechnik in Deutschland ist mit den europäischen Vorgaben nicht vereinbar.“ Schmidt hatte internationale Unternehmen angeschrieben, freiwillig auf einen Anbau zu verzichten [2], bis Deutschland eine belastbare Rechtsgrundlage erstellt hat. Grundlage ist sein Kompromissvorschlag mit einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe.
Kritik gibt es von Dr. Kirsten Tackmann (Die Linke), weil Schmidt den Bundesratsbeschluss nicht einfach umsetzt: „Der Gesetzentwurf zeigt jedoch erneut einen hasenfüßigen Minister Schmidt, der bei der Regelung zur so genannten Opt-out-Klausel zaudert, wo entschlossenes Handeln längst überfällig ist. Dabei braucht er nur dem Bundesratsvorschlag zu Anbaubeschränkungen und -verboten folgen. In der Stellungnahme der Bundesregierung zum Entwurf des Bundesrates für ein Gesetz zur Änderung des Gentechnikgesetzes verweigert sich Minister Schmidt dem zentralen Anliegen der Bundesländer, die rechtliche Grundlage für einheitliche, bundesweite Gentech-Anbauverbote zu schaffen Stattdessen will er, dass sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene entschieden werden kann. Das aber will und braucht keiner, denn es führt zu rechtlichem Wirrwarr und einem Anbau-Flickenteppich. Mit der Folge, dass die volkswirtschaftlichen Kosten infolge höherer Verschleppungsrisiken und Kontrollbedarfe steigen.
Harald Ebner (Bündnis 90/Die Grünen) bezeichnet Schmidt als stur, weil der „um jeden Preis“ die Verantwortung an die Länder abschieben will. Außer ihm wolle das niemand anderer. „Die Behauptung, ein „pauschales“ bundesweites Verbot sei mit dem EU-recht nicht vereinbar, ist gezielte Desinformation“, unterstreicht Ebner. Pauschal gebe es tatsächlich nicht, weil es für jede einzelne Pflanze ausgesprochen werden müsse. Aber gegen ein bundesweites Verbot spreche nichts. Der Verzicht der Konzerne für den Anbau sei kein Verdienst des Ministers, sondern der öffentlichen Haltung. Zudem hätten die Konzerne lediglich die Widerspruchsfrist verstreichen lassen und sich nicht offen gegen die grüne Gentechnik ausgesprochen.
Eintagsküken
Ferner ist sein Ziel, das Töten männlicher Eintagsküken 2017 zu beenden. „Dazu gehe ich den weg der Forschung, um den Geflügelerzeugern eine praxistaugliche Alternative zu bieten“, sagte er zu diesem Punkt [3]. Ein Verbot ohne Alternative würde die Produktion ins Ausland verlagern. Schmidt unterstützt den Weg, den die Uni Leipzig entwickelt hat und derzeit in eine praxistaugliche Größe skaliert [4].
Lesestoff:
[1] Rückblick Bundesrat Juli 2015. Gentechnikgesetz I
[2] Deutschland hat halbes Opt-Out gezogen
[3] Rückblick Bundesrat September 2015
Roland Krieg