Gentechnikgesetz ohne Zustimmung

Landwirtschaft

Novelle Gentechnik-Gesetz: Kritik von Experten

„Das deutsche Gentechnikgesetz ist so auszugestalten, das Forschung und Anwendung der Gentechnik in Deutschland befördert werden. Der Schutz von Mensch und Umwelt bleibt, entsprechend dem Vorsorgegrundsatz, oberstes Ziel des Gentechnikrechts. Die Wahlfreiheit der Landwirtinnen und Landwirte sowie der Verbraucherinnen und Verbraucher und die Kosexistenz der unterschiedlichen Bewirtschaftungsformen bleiben Gewährleistet.“ So heißt es im der Problem- und Zielstellung zum Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Gentechnikgesetzes.

Novelle ohne Antworten
Gemessen an der Einleitung scheint die Novelle bei der Anhörung im Bundestag gestern Nachmittag durchgefallen.
Der Betreiber einer gentechnischen Anlage muss nun nach der Vorlage nicht mehr den Einsatz der Gentechnik anmelden, sondern kann bereits nach der Anzeige der Tätigkeit mit der Arbeit beginnen. Die Industrievereinigung Biotechnologie sieht trotzdem im Gentechnikgesetz eine Schwächung des Industriestandortes Deutschland. Vor allem lehnt sie aus Furcht vor Zerstörungen feldgenauen Angaben im Standortregister ab.
Bei der Haftung wird es derzeit keine weitere Änderung geben, was der Deutsche Bauernverband (DBV) erneut kritisiert: „Wer beim Anbau alle Regeln der guten fachlichen Praxis einhält, darf nicht dem Risiko einer Haftung ausgesetzt werden.“ Der DBV rät den Bauern erneut vom Anbau gentechnisch veränderter Sorten ab. Der Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW) lehnt die Haftungsregelung ab, da sie erst ab dem Grenzwert von 0,9 Prozent gelten soll.
Möglich soll der Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen mit geringerem Abstand sein, wenn der Nachbar es erlaubt. Das lehnt Rechtsanwalt Achim Willand aus Berlin ab. Es sei im Interesse der Allgemeinheit, Lebensmittel vor einer schleichenden Verunreinigung zu schützen.
Dr. Felix Prinz zu Löwenstein, Vorsitzender des BÖLW, sieht dass Ende der gentechnikfreien Landwirtschaft durch das Gesetz eingeleitet. Mit konventioneller Züchtung seien aber die gleichen Ziele zu erreichen: Er verwies auf die Firma Avebe, die eine Kartoffel gezüchtet hat, die nur einer Stärkefraktion aufweist und daher besser zu bearbeiten ist. Die Saaten-Union hat mittlerweile eine Maissorte gezüchtet, die gegen den Wurzelbohrer resistent ist.
Im Brennpunkt steht auch noch die Kennzeichnungspflicht: „Echte Transparenz schaffe nur eine den gesamten Herstellungsprozess berücksichtigende Kennzeichnung auf europäischer Ebene, in der jeglicher Einsatz gentechnisch veränderter Materialien zu einer Kennzeichnung führen würde“, so der DBV. Frei von Gentechnik sollen derzeit nur Lebensmittel sein, wenn lediglich verwendete Futtermittel ohne Gentechnik ausgekommen sind. Bei gentechnisch veränderten Enzymen oder Verarbeitungsstoffen müsse nicht etikettiert werden.
Die agrarpolitische Sprecherin der Fraktion „Die Linke“, Kisten Tackmann, bemängelte in einer Mitteilung zur Novelle, dass die Bundesregierung die volkswirtschaftlichen Kosten der Gentechnik bislang noch nicht untersucht hat.

roRo

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