Gesetz zur Ferkelkastration verlängert

Landwirtschaft

Koalition: Verbot betäubungsloser Kastration jetzt doch verschoben

Am Feitag haben sich die Koalitionsfraktionen doch  noch geeinigt, das Gesetz zum Verbot der betäubungslosen Kastration zum 01. Januar 2019 um zwei weitere Jahre zu verschieben.

„Ohne ein Handeln des Gesetzgebers würden gerade die kleineren Höfe ab dem kommenden Jahr vor einem unlösbaren Problem stehen“, sagt die stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Fraktion Gitta Connemann. „Denn es gibt zur Zeit keine marktgängige oder praktikable Alternative zur betäubungslosen Ferkelkastrattion.“

Entweder sind die erforderlichen Mittel nicht zugelassen, oder Handel und Verbraucher lehnen die Alternativen ab, so Connemann weiter. Die Politik erwartet von den Wissenschaftlern eine Ergänzung zu den bestehenden Praktiken wie Ebermast, chemische Kastration oder Vollnarkose (eventuell auch Lokalanästhesie durch die Landwirte). Insbesondere sollen geschulte Landwirte entsprechende Betäubungsmittel selbst anwenden können, unterstreicht die Union. In Nachbarländern wie Dänemark und Schweden wird die Lokalanästhesie bereits angewandt. Auch Finnland wird diesen Weg gehen [1]. Zuletzt haben sich die Veterinäre gegen die Nutzung der Lokalanästheise gewehrt und vermuten, dass die Verschiebung des Gesetzes verfassungswidrig ist [2].

Dem aber widersprach Ende Oktober Julia Klöckner auf den Bonner Innovationstagen der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung gegenüber der Fachpresse. Sowohl ihr Ministerium als auch das Ministerium der Justiz und für Verbraucherschutz haben nach Prüfung die Verschiebung als verfassungskonform befunden.

Lesestoff:

[1] Finnland will 2019 den vierten Weg gehen: https://herd-und-hof.de/landwirtschaft-/finnland-entscheidet-sich-auch-fuer-den-4-weg.html

[2] Veterinäre wehren sich gegen Vergleiche zur Humanmedizin im Bereich der Lokalanästhesie: https://herd-und-hof.de/landwirtschaft-/veterinaere-wehren-sich-gegen-friess-brief.html

Roland Krieg

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