Gewährleistungsanspruch bei NK603?

Landwirtschaft

Probenahmen waren sachgerecht

Die Bundesregierung hat in ihrer Antwort auf Fragen der Linksfraktion zur Aussaat von gentechnisch verändertem Mais in diesem Frühjahr, die Laborergebnisse so zusammengefasst, dass die "nachgewiesenen GVO-Anteile überwiegend im Spurenbereich" liegen. Nur in einem fall lag der Wert über 0,1 Prozent.

Der Saatguthersteller Pioneer zog auf gegenüber Herd-und Hof.de vor allem die Richtigkeit der Probenahme und -technik der Länderlabore in Zweifel. Demgegenüber unterstellt die Bundesregierung den Ländern, dass diese sich an den "Leitfaden zur harmonisierten experimentellen Saatgutüberwachung und an das "Konzept des Unterausschusses Methodenentwicklung zur Untersuchung von Saatgut auf Anteile gentechnisch veränderter Pflanzen" gehalten haben. Die Dokumente stehen auf der Internetseite der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Gentechnik (www.lag-gentechnik.de). Auf den Schadensersatz bezogen komme nach Auffassung der Bundesregierung für die Landwirte der Gewährleistungsanspruch aus dem Kaufvertrag in Betracht, "da das gelieferte Saatgut wegen der Verunreinigung mit NK 603 mit einem Mangel behaftet war."

roRo

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