Gewässerschutz in der Schweiz

Landwirtschaft

Aktionsplan Pflanzenschutzmittel Schweiz

Aktionsplan Pflanzenschutzmittel Schweiz

Die Risiken bei der Verwendung von Pflanzenschutzmitteln sollen halbiert und die Förderung für Alternativen zum chemischen Pflanzenschutz erhöht werden. Für die Umsetzung hat der Bundesrat in der Schweiz am 06. September 2017 den Aktionsplan Pflanzenschutzmittel erlassen.

Hintergrund ist, dass die Zahl der Einwohner in der Schweiz steigt, die landwirtschaftlich genutzte Fläche kleiner wird und daher auf der verbleibenden Fläche mehr Nahrungsmittel produziert werden, um die eigene Bevölkerung zu ernähren. Das allerdings ist nach Ansicht des Schweizer Bundesamtes für Landwirtschaft (BLW) nur bei Schutz der Nahrungspflanzen vor Krankheiten und Schädlingen möglich. Die Schweiz intensiviert seit Jahren den „Integrierten Pflanzenschutz“. Chemische Lösungen sollen erst zum Einsatz kommen, wenn präventive und mechanische Methoden bereits angewandt wurden.

Um die Menschen vor unerwünschten Wirkstoffen zu schützen sieht der Aktionsplan acht Leitziele und 12 konkrete Zwischenziele in den Feldern Anwendung (grün), spezifische Risiken (orange) und begleitende Instrumente (blau) vor [s. Grafik].

Mehr Gewässerschutz

Das BLW hat Ende März neue Weisungen für den Aktionsplan Pflanzenschutzmittel erlassen. Für driftanfällige Pflanzenschutzmittel muss bei Verwendung von Tankmischungen die größte der geforderten Pufferzonen eingehalten werden. Das Ausbringen ist bei Windgeschwindigkeiten von mehr als 5,3 Meter/Sekunde nicht mehr zulässig. In Flächenkulturen darf der Spritzbalken nicht höher als 50 cm über der Kultur geführt werden.

Punktesystem für Pufferzonen

Je nach Driftreduktion bei der Anwendung kann das Abdriften um die Hälfte bis zu 95 Prozent reduziert werden. Bei vier Abdriftklassen werden Punkte (0,5 bis 3) verteilt, um die bei der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln vergebenen Abstandsauflagen nach BLW-Tabelle zu verringern.

Ergibt die Zulassung eines Pflanzenschutzmittels beispielsweise einen Schutzstreifen an Gewässern von 100 Meter, so kann bei maximal 3 erreichbaren Driftreduktionspunkten für 99 Prozent Driftreduzierung der tatsächliche Abstand auf sechs Meter verringert werden.

Die Reduktionsklassifierungen richten sich nach den Angaben des deutschen Julius Kühn-Instituts. Das JKI hat nach Düsentyp, Gerätschaften und Parzelle (vertikale Barriere) bei Flächenkulturen die Punkte vergeben. Für Gewächshauskulturen und Obstanlagen gibt es eigene Tabellen.

Erosionspuffer

Ein Punktesystem  regelt neue Auflagen bei Flächen, die weniger als 100 Meter von einem Oberflächengewässer entfernt sind. Für Obst-, Wein- und Beerenanbau wurden neue Anweisungen für die Berechnung der korrekten Aufwandmenge und deren Ausnahme für die Spritzbrühe angegeben.

Lesestoff:

https://www.blw.admin.ch/blw/de/home/nachhaltige-produktion/pflanzenschutz/aktionsplan.html

Roland Krieg; Grafik: BLW

© Herd-und-Hof.de Nutzungswünsche: https://herd-und-hof.de/impressum.html

Zurück