Glyphosat-Bewertung bekommt Galgenfrist

Landwirtschaft

Keine Resolution über Glyphosat im EU-Umweltausschuss

Der EU-Umweltausschuss diskutierte am Dienstag über einem Widerspruch gegen die Verlängerung der Zulassung des Wirkstoffes Glyphosat. Insgesamt geht es in der EU-Verordnung 540/2011 um mehrere Wirkstoffe. In die Schlagzeilen hat es allerdings nur Glyphosat geschafft.

Ende des Jahres läuft die Zulassung aus. Aktuell bewertet die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) den Wirkstoff erneut – und wird es nicht mehr rechtzeitig schaffen. Frühestens Ende Oktober wird der Bericht vorliegen und muss dann von den Mitgliedsländern ebenfalls begutachtet werden. Daher hat die Kommission alleine aus Gründen der Verlängerung der Bewertungszeit den Zulassungszeitraum um sechs weitere Monate beschlossen. Das EU-Parlament kann Einspruch einlegen. Für den Einspruch in Form einer Resolution sprachen sich zahlreiche Abgeordnete aus, weil sie einen dauerhaften Prozess ohne Ende befürchten. Es gebe auch keine relevanten Gründe für die weitere Zulassung, begründete Katerina Konecna aus Tschechien (Linke), Berichterstatterin für die Resolution. Für Pavel Poc (Tschechische Sozialdemokraten) gibt es zu viele Unklarheiten für eine Verlängerung der Zulassung.

Die Resolution fußt auf Studien von Friends of the Earth und der Internationalen Krebsforschungsgesellschaft IARC [1]. Auf letztere bezog sich Julie Girling von der britischen ECR und betont, dass die Krebsgefahr durch den Wirkstoff für die Menschen lediglich „wahrscheinlich“ und keine Risikobewertung sei. Das Parlament müsse durch eine feste wissenschaftliche Begründung glaubwürdig in seiner Funktion bleiben.

Gegen ein Abstimmungsergebnis sprach sich Matthias Groote von den deutschen Sozialdemokraten aus. Ein Ergebnis von 60:40 würde das Thema keinen Schritt weiter bringen. Der EFSA-Bericht komme jedenfalls noch rechtzeitig, um die von den Koordinatoren des Umweltausschusses schon vorher geplante öffentliche Anhörung zu Glyphosat umzusetzen. Die wird voraussichtlich im November 2015 erfolgen und die Verlängerung der Zulassung bis März 2016 gilt, weil die Mehrheit der Abgeordneten sich gegen den Einwand aussprach.

Die europäischen Liberalen betonten vor der Abstimmung, dass es die letzte Zusage für die Zulassung sei.

Lesestoff:

[1] Der IARC-Bericht

Roland Krieg

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