Große Politik im kleinen Garten

Landwirtschaft

Abwasserregelung im Kleingarten

Seit Jahresanfang machen Kleingärtner im Mecklenburg-Vorpommern Politik. Die „Initiativgruppe Kleingärten“ wehrt sich gegen eine sachgerechte Abwasserentsorgung und rebelliert über die lokalen Medien. So laut, dass Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus am Wochenende auf der außerordentlichen Delegiertenversammlung des Landesverbandes der Gartenfreunde noch einmal deutlich Stellung bezog.

Vernachlässigbare Größe?

Die Initiativegruppe wehrt sich gegen den Zeitplan, dass Kleingärten bis zum 01. Januar 2014 an eine Abwasserentsorgung angeschlossen sein müssen. Sie rechnet vor, dass bei rund 42.000 betroffenen Kleingärtnern lediglich in der Saison zwischen April und September 3,5 Liter Abwasser pro Person und Tag anfielen. Demgegenüber liegt der Landesdurchschnitt im Haushalt bei 90 Litern. Anschlusskosten über Sammelbehälter in Höhe von 700 bis 5.000 Euro wären für die meisten Kleingartenbesitzer nicht zu bezahlen und bedeuteten das Ende der Gartenidylle.

Vernachlässigbare Gruppe?

Die Initiativgruppe ist privat organisiert und hat mittlerweile ihre Protestschreiben aus dem Internet zurückgezogen. Sie hatte sich in der Zwischenzeit auch den Zorn des Landesverbandes der Gartenfreunde zugezogen, die der Initiativgruppe Falschinformationen nachgewiesen hat. So ging es in dem Landesantrag zum Abwasseranschluss, der Kleingärten eine Sonderrolle zugestand, nicht um einen Zwangsanschluss, sondern um eine Erhöhung der Fördermittel. Auch dürfe der Inhalt einer Komposttoilette nicht ohne sachgerechte Kompostierung von zwei Jahren in den Boden gebracht werden.

Eckpunktepapier

Heute bieten das Wasserhaushaltsgesetz, das Landeswassergesetz als auch das Bundeskleingartengesetz und die Wasserrahmenrichtlinie der EU kaum noch eine Ausnahme von der Abwasserregelung. Die Belange des Umweltschutzes haben auch die Kleinstgärten erreicht und nach Angaben des Ministeriums zeigen Gutachten, dass es Regionen gibt, in denen die Gewässergüte im Bereich der Kleingärten „insbesondere in den Sommermonaten“ schlechter wird. Backhaus: „Es geht dabei nicht um die Grundsatzdiskussion, „ob“ Abwasser behandelt werden muss. Wir müssen endlich über das „Wie“ reden, wie wir tragfähige, allgemein und sozial verträgliche Lösungen schaffen können.“
Der Landesverband der Gartenfreunde setzt auf eine „abgestimmte Vorgehensweise von unterer Wasserbehörde, örtlichem Abwasserentsorger und den Kreisverbänden und Kleingartenvereinen.“
Anfall von Abwasser ist vor allem dort gegeben, wo es Lauben mit einem WC und einer Dusche gibt, so das Ministerium: „Es geht beispielsweise nicht um die Sammlung einer täglichen Schüssel Handwaschwassers an Stelle deren Entleerung über den Komposthaufen oder im Staudenbeet.“ Backhaus weist auch den Vergleich zur Gülleausbringung in der Landwirtschaft zurück. „Häusliches Abwasser ist nicht mit tierischen Ausscheidungen gleichzusetzen, die, sofern sie sachgerecht und zu den gesetzlich vorgeschrieben Zeiten mit technisch einwandfreien Geräten ausgebracht werden, im Gegensatz zum Abwasser als Dünger genutzt werden dürfen“.
Der Landesverband der Gartenfreunde hat ein Eckpunkt formuliert, dass allen gerecht werden soll. So könne nicht von einer Abwassersammlung ausgegangen werden, wenn es keinen Wasseranschluss für den Garten oder die Laube gibt.
Abflusslose Gruben müssen nach den Standards des Deutschen Instituts für Bautechnik gebaut werden und sind alle 10 Jahre auf Dichtigkeit zu überprüfen. Für neue Abwassersammelgruben gibt es Richtwerte ab drei Kubikmeter Abwasseranfall. Kompost- und Trockentoiletten müssen über den angeschlossenen Komposter entsorgt werden. Chemietoiletten sind wegen ihrer „wenig umweltfreundlichen Art“ nicht zu bevorzugen und der Inhalt muss nach den Vorschriften des örtlichen Abwasserentsorgers beseitigt werden.
Das Ministerium sieht Übergangsregelungen bis 2013 vor und will die baurechtliche Zulassung von Anlagen für einen geringen und sporadischen Abwasseranfall unterstützen. In den nächsten beiden Jahren werden Fördermittel für die Gemeinschaftseinrichtung der Abwasserentsorgung weiter gefördert. In diesem Jahr sind bereits Fördermittel in Höhe von 132.481 Euro beantragt worden. Drei Anträge in Höhe von 18.553 Euro beziehen sich auf eine direkte Abwasserbeseitigung.

roRo

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