Große Politik im kleinen Garten
Landwirtschaft
Abwasserregelung im Kleingarten
Seit Jahresanfang machen Kleingärtner im Mecklenburg-Vorpommern Politik. Die „Initiativgruppe Kleingärten“ wehrt sich gegen eine sachgerechte Abwasserentsorgung und rebelliert über die lokalen Medien. So laut, dass Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus am Wochenende auf der außerordentlichen Delegiertenversammlung des Landesverbandes der Gartenfreunde noch einmal deutlich Stellung bezog.
Vernachlässigbare Größe?
Die Initiativegruppe wehrt sich gegen den Zeitplan, dass Kleingärten bis zum 01. Januar 2014 an eine Abwasserentsorgung angeschlossen sein müssen. Sie rechnet vor, dass bei rund 42.000 betroffenen Kleingärtnern lediglich in der Saison zwischen April und September 3,5 Liter Abwasser pro Person und Tag anfielen. Demgegenüber liegt der Landesdurchschnitt im Haushalt bei 90 Litern. Anschlusskosten über Sammelbehälter in Höhe von 700 bis 5.000 Euro wären für die meisten Kleingartenbesitzer nicht zu bezahlen und bedeuteten das Ende der Gartenidylle.
Vernachlässigbare Gruppe?
Die Initiativgruppe ist privat organisiert und hat mittlerweile ihre Protestschreiben aus dem Internet zurückgezogen. Sie hatte sich in der Zwischenzeit auch den Zorn des Landesverbandes der Gartenfreunde zugezogen, die der Initiativgruppe Falschinformationen nachgewiesen hat. So ging es in dem Landesantrag zum Abwasseranschluss, der Kleingärten eine Sonderrolle zugestand, nicht um einen Zwangsanschluss, sondern um eine Erhöhung der Fördermittel. Auch dürfe der Inhalt einer Komposttoilette nicht ohne sachgerechte Kompostierung von zwei Jahren in den Boden gebracht werden.
Eckpunktepapier
Heute bieten das
Wasserhaushaltsgesetz, das Landeswassergesetz als auch das
Bundeskleingartengesetz und die Wasserrahmenrichtlinie der EU kaum noch eine
Ausnahme von der Abwasserregelung. Die Belange des Umweltschutzes haben auch
die Kleinstgärten erreicht und nach Angaben des Ministeriums zeigen Gutachten,
dass es Regionen gibt, in denen die Gewässergüte im Bereich der Kleingärten
„insbesondere in den Sommermonaten“ schlechter wird. Backhaus: „Es geht dabei
nicht um die Grundsatzdiskussion, „ob“ Abwasser behandelt werden muss. Wir
müssen endlich über das „Wie“ reden, wie wir tragfähige, allgemein und sozial
verträgliche Lösungen schaffen können.“
Der Landesverband der
Gartenfreunde setzt auf eine „abgestimmte Vorgehensweise von unterer
Wasserbehörde, örtlichem Abwasserentsorger und den Kreisverbänden und Kleingartenvereinen.“
Anfall von Abwasser ist vor
allem dort gegeben, wo es Lauben mit einem WC und einer Dusche gibt, so das
Ministerium: „Es geht beispielsweise nicht um die Sammlung einer täglichen
Schüssel Handwaschwassers an Stelle deren Entleerung über den Komposthaufen
oder im Staudenbeet.“ Backhaus weist auch den Vergleich zur Gülleausbringung in
der Landwirtschaft zurück. „Häusliches Abwasser ist nicht mit tierischen
Ausscheidungen gleichzusetzen, die, sofern sie sachgerecht und zu den gesetzlich
vorgeschrieben Zeiten mit technisch einwandfreien Geräten ausgebracht werden,
im Gegensatz zum Abwasser als Dünger genutzt werden dürfen“.
Der Landesverband der
Gartenfreunde hat ein Eckpunkt formuliert, dass allen gerecht werden soll. So
könne nicht von einer Abwassersammlung ausgegangen werden, wenn es keinen
Wasseranschluss für den Garten oder die Laube gibt.
Abflusslose Gruben müssen
nach den Standards des Deutschen Instituts für Bautechnik gebaut werden und
sind alle 10 Jahre auf Dichtigkeit zu überprüfen. Für neue Abwassersammelgruben
gibt es Richtwerte ab drei Kubikmeter Abwasseranfall. Kompost- und
Trockentoiletten müssen über den angeschlossenen Komposter entsorgt werden.
Chemietoiletten sind wegen ihrer „wenig umweltfreundlichen Art“ nicht zu bevorzugen
und der Inhalt muss nach den Vorschriften des örtlichen Abwasserentsorgers
beseitigt werden.
Das Ministerium sieht
Übergangsregelungen bis 2013 vor und will die baurechtliche Zulassung von
Anlagen für einen geringen und sporadischen Abwasseranfall unterstützen. In den
nächsten beiden Jahren werden Fördermittel für die Gemeinschaftseinrichtung der
Abwasserentsorgung weiter gefördert. In diesem Jahr sind bereits Fördermittel
in Höhe von 132.481 Euro beantragt worden. Drei Anträge in Höhe von 18.553 Euro
beziehen sich auf eine direkte Abwasserbeseitigung.
roRo