Grüne fordern Änderung in der Biomasse-VO

Landwirtschaft

Kleegras auch als Hauptfrucht besser vergüten

Den Bio-Verbänden ist die Benachteiligung der Kleegras- und Luzernegemenge schon länger ein Dorn im Auge. Die Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen haben in dieser Woche den Antrag gestellt, beide Gemenge nicht nur dann in der höheren Einsatzstoffvergütungsklasse II der Biomasse-Verordnung vergüten zu lassen, wenn sie als Zwischenfrucht angebaut werden, sondern auch schon als Hauptfrucht. Erst dann können die Pflanzen ihre Vorteile voll ausspielen und die strengen Energiefruchtfolgen auflockern. Die Fraktion begründet den Vorschlag auch mit der höheren Akzeptanz von Biogasanlagen. Es müsste lediglich die Biomasse-Verordnung geändert werden. Dort sollten Klee- und Luzernegemenge gleich der Vergütungsklasse II zugeordnet werden. Das mache die Biogas-Anlagen auch auf Öko-Betrieben wettbewerbsfähiger und diene dem Nachhaltigkeits-Ziel, den Anteil der Ökofläche auf 20 Prozent zu steigern.

roRo

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