Grundwasserschutz von Klöckner und Heinen-Esser
Landwirtschaft
Klöckner: Verschärfung Dünge-VO zum Grundwasserschutz
Zusammen mit Parteikollegin Ursula Heinen-Esser, Landwirtschaftsministerin in Nordrhein-Westfalen, hat die Bundesagrarchefin Julia Klöckner am Sonntag einen 7-Punkte-Plan zum besseren Schutz von Grundwasser vorgelegt. Grundlegend wird damit die aktuelle Verschärfung der Dünge-Verordnung eingeleitet. Deutschland hatte nach langen Jahren Mitte 2017 endlich eine reformierte Dünge-Verordnung umgesetzt und wollte damit die Nitratrichtlinie der EU erfüllen. Doch schon im letzten Jahr bahnte sich eine Verschärfung an, weil Brüssel mit der aktuellen Gesetzgebung nicht zufrieden war.
Die beiden Agrarministerinnen haben das Manko am Sonntag noch einmal betont: Das neu aufgestellte bundesweite repräsentative Grundwassermessnetz in landwirtschaftlich genutzten Gebieten weist an einigen Stellen zu hohe Nitratwerte auf. „So wird der Grenzwert von 50 mg Nitrat je Liter bei 28 Prozent der Messstellen mit landwirtschaftlichem Nutzungseinfluss nicht eingehalten.“ Das könne die Politik nicht ignorieren, weil es die Trinkwasserversorgung und die Umwelt gefährdet und die Gegenmaßnahmen der Wasserwirtschaft an ihre Grenzen stoßen.
Die Düngeverordnung aus dem Jahr 2017 habe den Landwirten bereits einiges abverlangt, doch EU-Umweltkommissar Karmenu Vella hat Mitte März dieses Jahres in einen Schreiben deutlich gemacht, dass „zusätzliche Maßnahmen zur Verbesserung“ notwendig sind. Klöckner und Heinen-Esser bedauern zwar, dass die Effekte der Dünge-Verordnung nicht abgewartet werden. Diese stellen sich erst langfristig ein. Verschärfungen werden aber auch von Frankreich, Dänemark und den Niederlanden verlangt.
Generell geht es um Folgendes: Der Nährstoffbedarf der Pflanzen muss genau ermittelt werden. Der Stickstoffgehalt des Bodens muss gemessen werden, um dann bedarfsgerecht zu düngen. Die Landwirte müssen die Abstände zu Gewässern einhalten, organische Dünger schnell einarbeiten und alles genau dokumentieren.
Zur Unterstützung der hohen Anforderungen haben die beiden Ministerinnen einen 7-Punkte-Plan vorgelegt.
1. Die Investitionsförderung der Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz werden wir nutzen, um insbesondere Investitionen in Lagerstätten, Maschinen und Geräte, die zur Emissionsminderung bei Wirtschaftsdünger führen, auszubauen. Zudem soll die Gemeinschaftsaufgabe auch im Bereich nichtinvestiver Maßnahmen erweitert werden, um z.B. die emissionsarme Ausbringung zu fördern. Damit werden Probleme bei der bedarfsgerechten Verwertung flüssiger Wirtschaftsdünger entschärft.
2. Mit einem Bundesprogramm Nährstoffe werden wir
- die Ermittlung der Nährstoffgehalte von flüssigen Wirtschaftsdüngern während der Entnahme aus dem Lagerbehälter und während der Ausbringung durch das Verfahren der Nahinfrarotspektroskopie (NIRS) erproben; damit wollen wir die Menge der ausgebrachten Nährstoffe genauer bestimmen und die Einhaltung des ermittelten Düngebedarfs sicherstellen.
- die Ansäuerung von Gülle mit Schwefelsäure testen, um eine Reduzierung der Ammoniakemissionen in die Luft und zur Steigerung der Düngeeffizienz bei der Gülleausbringung zu erzielen. Dieses Verfahren wird in Dänemark bereits erfolgreich angewendet;
- Vorhaben zur Aufbereitung von Gülle und Gärresten aus Biogasanlagen in einem modellhaften Ansatz an verschiedenen Standorten in Deutschland fördern, um damit Gülle und Gärreste aufgrund des dann niedrigeren Wassergehaltes wirtschaftlicher zu transportieren und die Nährstoffe auch zur Düngung in Ackerbauregionen nutzen zu können.
3. Die Nährstoffverwertung durch die Pflanzen werden wir durch neue und innovative Techniken wie zum Beispiel Sensor- und Robotertechnik, Verfahren der platzierten Düngung oder satellitengestützte Ausbringungsverfahren in der Erprobung und durch Demonstrationsvorhaben unterstützen, insbesondere durch die Förderung der Entwicklung und Verbreitung digitaler Techniken für ein verbessertes Nährstoffmanagement.
4. Wir werden das qualitative Wachstum in der Tierhaltung, insbesondere Investitionen in mehr Tierwohl, unterstützen und damit die landwirtschaftliche Wertschöpfung stärken.
5. Die nitrat- und phosphatsensiblen Gebiete sollen deutschlandweit differenziert ausgewiesen werden, um die Beschränkungen für die Landwirtschaft besser auf die Gebiete mit akutem Handlungsbedarf auszurichten.
6. Agrarumweltmaßnahmen sowie freiwillige Vereinbarungen zwischen Wasserwirtschaft und Landwirtschaft, die zum Schutz des Grundwassers beitragen, werden in den Ländern noch konsequenter unterstützt.
7. Wir werden Beratungskonzepte im Bereich der Fütterung der Nutztiere fördern, damit eine bedarfsgerechte und an die Entwicklung der Tiere angepasste Fütterung noch stärker Verbreitung in der landwirtschaftlichen Praxis findet und die Tiere dadurch weniger Stickstoff und Phosphor ausscheiden.
Lesestoff:
Gerade in diesem Frühjahr ist es wichtig, die Nmin-Gehalte im Boden zu bestimmen. Sie können regional von den Landwirtschaftskammern abgerufen werden. Die Stickstoffgehalte sind von Witterung, Bodentyp, Bewirtschaftungsform sowie der Düngung abhängig. Die Mindererträge aus dem Trockenjahr 2018 hatten schon zu außergewöhnlich hohen Nmin-Gehalten im Herbst geführt. Die Pflanzen hatten die bedarfsgerechte Düngung nicht aufgenommen. Durch die geringen Erträge wurden sie dann auch nicht abgefahren und verblieben im Boden. Hohe Nmin-Gehalte sind beispielsweise unabhängig vom Bodentyp in ganz Brandenburg zu finden und werden mit 57 kg/ha bis in 90 Zentimeter Bodentiefe angegeben. Die Schwankungen sind nach Dorothea Heidecke von Landesamt mit 12 bis 269 kg/ha beträchtlich. In Trockengebieten ist die Hälfte der Stickstoffmengen pflanzenverfügbar.
Roland Krieg