Gülle in NRW melden

Landwirtschaft

Meldepflicht für Gülle in NRW

Ab dieser Woche gilt eine Meldepflicht für die Verbringung von Wirtschaftsdünger wie Mist oder Gülle. Das bedeutet, jeder landwirtschaftliche Betrieb der Wirtschaftsdünger an andere Betriebe abgibt, muss einmal im Jahr die abgegebenen Mengen und Nährstoffgehalte an die Kreisstellen der Landwirtschaftskammer melden. Die Daten werden dann digital erfasst und in eine Datenbank eingepflegt. „Das ist ein wichtiger erster Schritt zu einer effektiven Kontrolle der Gülleströme in Nordrhein-Westfalen“, erklärte Umweltminister Johannes Remmel. „Vor allem in den Regionen Nordrhein-Westfalens mit einem hohem Viehbesatz wird eine Überwachung der Gülleströme vom Ort des Entstehens bis zum Ort der Verwertung immer wichtiger, um eine ordnungsgemäße Anwendung nach den Vorgaben der Düngeverordnung sicherzustellen. Das Grundwasser in den viehstarken Regionen leidet noch heute unter dem übermäßigen Nährstoffeintrag der vergangenen Jahrzehnte, die Nitratbelastungen liegen hier weit über den Grenzwerten.“

Güllebilanzen

Zwar könne Gülle dem Boden wichtige Nährstoffe zurückbringe, aber eine Überdüngung gefährde die Gewässer. Die Ausbringung ist daher auf 170 Kilogramm Stickstoff je Hektar begrenzt. Demnach müssen die Betriebe nu Güllebilanzen erstellen und sich um freie Flächen kümmern, wo sie den Wirtschaftsdünger ausbringen können. Die Mengen müssen mit Gärresten aus Biogasanlagen und mit Hühnerkot, der aus den Nachbarländern Niederlande und Belgien kommt abgestimmt werden.

Lesestoff:

www.umwelt.nrw.de

MKULNV / roRo

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