Güllebehälter in bewährtem Design

Landwirtschaft

DBV zur EU-Notifizierung der Anlagenverordnung

Das Bundesumweltministerium zieht seine zunächst geplanten, überzogenen baulichen Anforderungen an Güllebehälter im Rahmen der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen zurück. Auch in Zukunft haben die bewährten landesrechtlichen Regelungen für den Bau und die Unterhaltung von JGS-Anlagen (Jauche-, Gülle und Silagesickersaftbehälter) Bestand, erklärte der Deutsche Bauernverband (DBV) anlässlich der Einleitung des Notifizierungsverfahrens bei der Europäischen Kommission zu der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen.

Damit erkennt die Bundesregierung an, dass die zunächst vorgesehenen Standards für den Bau von Güllebehältern überzogen waren und über die geplante Harmonisierung der bestehenden landesrechtlichen Regelungen hinausgegangen wären. Der DBV begrüßt, dass die Bundesregierung damit an der seit langem bestehenden und zuletzt im Jahr 2010 im neuen Wasserhaushaltsgesetz bestätigten Privilegierung von JGS-Anlagen festhält. Diese begründe sich darin, dass aufgrund des geringeren Gefährdungspotenzials Jauche, Gülle und Silagesickersaft berechtigterweise auch nicht in Wassergefährdungsklassen eingestuft seien.

Über mehrere Jahre haben der DBV und seine Landesverbände die in verschiedenen Verordnungsentwürfen vorgesehenen Anforderungen für JGS-Anlagen als überzogen und nicht umsetzbar kritisiert. So sahen die Entwürfe unter anderem vor, dass Güllebehälter in bestimmten Gebieten doppelwandig ausgestaltet sein und grundsätzlich über eine Leckageerkennung verfügen müssen. Besonders problematisch war aus Sicht des DBV, dass für Altanlagen kein ausreichender Bestandsschutz vorgesehen war. So hätten auch bestehende Anlagen nach Ablauf einer Frist mit einer Leckageerkennung nachgerüstet werden müssen, was technisch nicht möglich oder nicht zu finanzieren ist. Zudem müsse berücksichtigt werden, dass auch die Daten des Statistischen Bundesamtes über die Anzahl von Unfällen mit wassergefährdenden Stoffen und speziell die Anzahl der auf bauliche Mängel zurückzuführenden Unfälle bei Güllebehältern nicht die Notwendigkeit zur Verschärfung der baulichen Anforderungen für mehrere 100.000 Jauche-, Gülle- und Silagesickersaftbehälter nahe legen würden.

DBV

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