Güllebehälter in bewährtem Design
Landwirtschaft
DBV zur EU-Notifizierung der Anlagenverordnung
Das Bundesumweltministerium
zieht seine zunächst geplanten, überzogenen baulichen Anforderungen an
Güllebehälter im Rahmen der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit
wassergefährdenden Stoffen zurück. Auch in Zukunft haben die bewährten
landesrechtlichen Regelungen für den Bau und die Unterhaltung von JGS-Anlagen
(Jauche-, Gülle und Silagesickersaftbehälter) Bestand, erklärte der Deutsche
Bauernverband (DBV) anlässlich der Einleitung des Notifizierungsverfahrens bei
der Europäischen Kommission zu der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden
Stoffen.
Damit erkennt die Bundesregierung an, dass die zunächst vorgesehenen Standards
für den Bau von Güllebehältern überzogen waren und über die geplante
Harmonisierung der bestehenden landesrechtlichen Regelungen hinausgegangen
wären. Der DBV begrüßt, dass die Bundesregierung damit an der seit langem
bestehenden und zuletzt im Jahr 2010 im neuen Wasserhaushaltsgesetz bestätigten
Privilegierung von JGS-Anlagen festhält. Diese begründe sich darin, dass
aufgrund des geringeren Gefährdungspotenzials Jauche, Gülle und
Silagesickersaft berechtigterweise auch nicht in Wassergefährdungsklassen
eingestuft seien.
Über mehrere Jahre haben der DBV und seine Landesverbände die in verschiedenen
Verordnungsentwürfen vorgesehenen Anforderungen für JGS-Anlagen als überzogen
und nicht umsetzbar kritisiert. So sahen die Entwürfe unter anderem vor, dass
Güllebehälter in bestimmten Gebieten doppelwandig ausgestaltet sein und
grundsätzlich über eine Leckageerkennung verfügen müssen. Besonders
problematisch war aus Sicht des DBV, dass für Altanlagen kein ausreichender
Bestandsschutz vorgesehen war. So hätten auch bestehende Anlagen nach Ablauf
einer Frist mit einer Leckageerkennung nachgerüstet werden müssen, was
technisch nicht möglich oder nicht zu finanzieren ist. Zudem müsse
berücksichtigt werden, dass auch die Daten des Statistischen Bundesamtes über
die Anzahl von Unfällen mit wassergefährdenden Stoffen und speziell die Anzahl
der auf bauliche Mängel zurückzuführenden Unfälle bei Güllebehältern nicht die Notwendigkeit
zur Verschärfung der baulichen Anforderungen für mehrere 100.000 Jauche-,
Gülle- und Silagesickersaftbehälter nahe legen würden.
DBV