Güllekleinanlagen im EEG 21

Landwirtschaft

Kleine Güllebiogasanlagen helfen beim Klimaschutz

Das novellierte Erneuerbare-Energien-Gesetz 2021 (EEG) weist einige Änderungen für Güllekleinanalgen bis 150 kWel installierte elektrische Leistung vor. Zwei Drittel des Wirtschaftsdüngers wird in Deutschland in Biogasanlagen verwertet. Die Verwertung landwirtschaftlicher Reststoffe ist eine wichtige Maßnahme für das Klimaschutzprogramm Deutschlands bis 2030.Würde die gesamte Gülle in Biogasanlagen verwertet könnte die Landwirtschaftsbranche jährlich bis zu zehn Millionen Tonnen CO2-Äq einsparen und dadurch alleine ein Drittel der Klimaschutzziele für die Landwirtschaft erreichen. Die Vergärung in Kleinanlagen dient daher weniger der Energieerzeugung als mehr dem Klimaschutz, schreibt die Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe Mitte April in ihrer Analyse zum EEG 21. Die Sondervergütungsklasse für „Güllekleinanlagen“ bleibt daher im neuen EEG erhalten. Sofern mindestens 80 Massenprozent in einer Anlage mit maximal 150 kW genutzt werden wird die Vergütung von 22,23 Eurocent je erzeugter Kilowattstunde Strom bezahlt. Die Vergütung sinkt ab dem 01. Juli 2022 jährlich um 0,5 Prozent gegenüber dem Vorjahreswert. Derzeit gibt es rund 700 dieser Güllekleinanlagen.

roRo

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