GVO-Anbau ohne Lösung
Landwirtschaft
Renationalisierung der GVO-Zuständigkeit ohne Lösung
Vor Journalisten in Brüssel hat die französische
Liberale Corinne Lepage den Balanceakt beschrieben, der derzeit mit der
Renationalisierung der Anbauzulassung gentechnisch veränderter Pflanzen
besteht. Vor allem darf der Binnenmarkt nicht ausgehebelt werden. Die Idee, die
Zulassung zu renationalisieren sei eine Bodennutzungsfrage, die nicht den
Vertrieb der Pflanzen berührt. Demgegenüber ist die Vermarktung unter der
Gemeinschaftsaufgabe Gesundheit der EU-Bevölkerung zu betrachten. Vor diesem
Rechtsgebilde könnte die Zulassung gentechnisch veränderter Pflanzen von den
Mitgliedsstaaten individuell gelöst werden.
Die Abweichung von einer einheitlichen europäischen
Anbauzulassung ist notwendig geworden, weil sich die Länder nicht einig werden.
Mindestens der Rat blockiert eine Entscheidung, so Lepage. Die Akzeptanz der
Gentechnik ist in den Ländern verschieden, innerhalb der Länder strittig und
auch die Europaparteien seien sich nicht einig. Die Verordnung EU 208/2010 ist
keine Entscheidung für oder gegen die Gentechnik, sondern lediglich als
Zusatzartikel 27c in der Gentechnikverordnung die Umsetzung des
Subsidiaritätsprinzips. Vor Ort kann besser geregelt werden, was vor Ort
passieren soll.
Noch im Juli wird im Europäischen Parlament die erste
Lesung stattfinden. Auch wenn aus dem Rat kein gemeinsamer Entwurf vorliege.
Sollte die Verordnung durchfallen, dann will Lepage sich an Polen wenden, das
im nächsten Halbjahr die Ratspräsidentschaft inne hat. Polen soll dann
federführend eine Einigung herbeizaubern.
roRo (Text und Foto)