GVO: Zu viel Freiheit ist unklug

Landwirtschaft

EU-Kommission löst GVO-Konsens auf

Das Problem

Gentechnisch veränderte Pflanzen sind nicht ungeteilt erwünscht. Ob Verbraucher mit ihrer Ablehnung Recht haben oder nicht bleibt unklar. Dieser Zug ist längst abgefahren. In Brüssel aber kommt deshalb die EU seit Jahren keinen Schritt weiter. Wird eine Pflanzensorte von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) als risikofrei attestiert, legt die Kommission den Mitgliedsländern einen Beschluss zur Zulassung vor. Gibt es keine „qualifizierte Mehrheit“ für die Zulassung, wandert dieser in den Berufungsausschuss, wo die Länder erneut abstimmen. Im Bereich der grünen Gentechnik gibt es immer wieder keine Zustimmung oder „keine Stellungnahme“. Dann muss die Kommission entscheiden und genehmigt in der Regel die Zulassung – ohne eine qualifizierte Ländermehrheit.

In anderen Bereichen gibt es dieses Patt nur selten. Doch bei der grünen Gentechnik hat das Kontinuität. Am Ende muss sie stets allein entscheiden und „gewinnt den Schwarzen Peter“ der Kritiker. Die Erosion der Länderentscheidungen stößt der Kommission vor allem sauer auf, weil meist nur eine Länderminderheit gegen die Zulassung plädiert und die Gegenargumente oftmals keiner wissenschaftlichen Grundlage, sondern den gesellschaftspolitischen Stimmungen in den Ländern folgen.

Die Konsequenz

So sieht das die Kommission und sucht einen Ausweg. Deshalb fand der im März im EU-Rat gefundene Kompromiss für ein nationales „Opt out“ beim Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen überwiegend Zustimmung [1]. Nur in Deutschland brach schon vorher der föderale Streit aus, ob die Anbaugenehmigung auf die Bundesländer herunter gebrochen werden solle [2].

Die EU-Kommission hätte sich mit der Richtlinie EU 2015/412 begnügen können, schlägt aber jetzt heftig zurück. Rache oder politisches Kalkül? Sie kommt zu dem Schluss, dass das Anbauverbot alleine nicht den Bürgerwünschen entgegenkomme und „muss“ diese Freiheit auch noch auf Lebens- und Futtermittel ausweiten. Voller Sprengkraft steckt der in erster Linie unscheinbare Satz: „Neu ist, dass die Mitgliedsstaaten beschließen können, die Verwendung eines GVO in ihrer Lebensmittelkette zu untersagen, auch wenn dieser für die Verwendung als Lebens- oder Futtermittel in der EU zugelassen ist (ein sogenanntes Opt-out).“

Damit gibt die Kommission den Ländern neben der Freiheit über den Anbau auch die Freiheit, gegen den Import von zugelassenen GVO zu votieren. Vytenis Andriukaitis, EU-Kommissar für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit, begründet dieses zweite Opt out mit Rücksichtnahme auf die Bürger: „Die Kommission hat die Bedenken vieler EU-Bürgerinnen und -Bürger zur Kenntnis genommen, die in dem Standpunkt ihrer nationalen Regierungen zum Ausdruck kommen. Sobald der heute vorgeschlagene Rechtsakt verabschiedet ist, können die Mitgliedsstaaten, im Einklang mit dem Subsidiaritätsprinzip, flexibler über die Verwendung von in der EU zugelassenen GV in Lebens- und Futtermitteln in ihrem jeweiligen Hoheitsgebiet entscheiden.“

Zudem soll der Vorschlag das Gleichgewicht zwischen Veto und „der Beibehaltung eines EU-Zulassungssystems“ halten. Ob das gelingt? Aus Deutschland kommt ein einhelliges „Nein“.

Große Ablehnung

Martin Häusling von den Europagrünen wirft Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker Wortbruch vor. Er hatte bei Amtsantritt das Zulassungsverfahren als undemokratisch und unwissenschaftlich bezeichnet, lässt aber beim jetzigen Vorschlag alles beim Alten. Häusling kritisiert bei der EFSA die Verflechtungen mit der Industrie. Juncker sollte die Zulassungsprozesse transparenter gestalten.

Hinter der maximalen Wahlfreiheit über Anbau und Importe, vermutet Parteikollegin Maria Heubuch das Versprechen von EU-Agrarkommissar Phil Hogan an die Amerikaner, Zulassungen für GVO schneller durch zu bekommen. Durch das Veto einzelner, werde der Weg für Anbau und Import in anderen EU-Ländern frei. Die anstehenden Zulassungen werden nach Heubuch ein Vorgeschmack sein, was nach TTIP kommt [3].

„Die Pläne der Kommission machen den europäischen Markt kaputt“, urteilt der Deutsche Bauernverband (DBV). Die europäischen Landwirte müssten darauf vertrauen können, in Europa einheitliche Futtermittel zu bekommen, kritisiert der stellvertretende Generalsekretär Udo Hemmerling. Die Argumentation der EU-Kommission, einzelne Mitgliedsstaaten könnten die Verwendung bestimmter GVO in „ihrer“ Lebensmittelkette untersagen, hält Hemmerling angesichts der engen europäischen Integration der Agrar- und Lebensmittelwirtschaft für „weltfremd“. Stattdessen warte der DBV noch immer auf eine einheitliche Prozesskennzeichnung für gentechnisch veränderte Lebens- und Futtermittel.

Die europäische Vertretung der Bauern und Genossenschaften, Copa-Cogeca, rief Parlament und EU-Ministerrat zum Widerstand auf. Länder, die eine Opt out-Option zögen würden mit Verlust der Arbeitsplätze und mangelnder Investitionsbereitschaft vom restlichen EU-Markt abgekoppelt. Die Kommission untergrabe damit nicht nur ihr eigenes Versprechen, für Wachstum und Arbeitsplätze in Europa zu sorgen, sondern fehlt auch bei ihrer Aufgabe, „Wächter des EU-Vertrages“ zu sein. Ein Binnenmarkt sei so nicht möglich.

Die Entscheidungshoheit für Importe von GVO muss nach Franz-Josef Holzenkamp, agrarpolitischer Sprecher der CDU/CSU-Fraktion, bei der EU bleiben. Das stütze auch die Arbeit der EFSA, die sonst durch unwissenschaftliche Vetos entwertet werde. Holzenkamp nimmt ein mögliches Veto Deutschlands vorweg: „Die Landwirtschaft in Deutschland ist auf den Import von eiweißreichen Futtermitteln aus Drittländern angewiesen. Ohne die Verfügbarkeit hochwertiger Eiweißfuttermittel müssten viele landwirtschaftliche Betriebe aufgeben. Zwei Drittel der Höfe in Deutschland leben von der Tierhaltung.“

Harald Ebner von Bündnis 90/Die Grünen fürchtet einen weiteren „Flickenteppich, noch absurder und unrealistischer als bei den Genpflanzen-Anbauverboten.“ Das Bundeslandwirtschaftsministerium würde auch diese Verantwortung auf die Bundesländer übertragen, denen das juristische Risiko bleibt. Denn, so betonen Ebner und Häusling in einer gemeinsamen Stellungnahme, die Mitgliedsländer dürfen dem EFSA-Spruch nicht widersprechen und müssten andere Argumente finden. Ebner vermutet als wahres Ziel der Kommission, sich bei den TTIP-Verhandlungen aus der Schusslinie zu ziehen. Der Vorschlag wurde TTIP-konform im Interesse der US-Konzerne formuliert. Ebner fordert die Bundesregierung auf, endlich eine vollständige Kennzeichnung für den Einsatz von GVO auf den Weg zu bringen. Milch, Fleisch und Eier von Tieren, die GV-Futter gefressen haben, müssen derzeit nicht gekennzeichnet werden.

Das Bundeslandwirtschaftsministerium ist noch nicht so weit. Der neue Sprecher Jens Urban sagte am Mittwoch, dass die Bundesregierung den „frisch auf dem Tisch“ liegenden Vorschlag noch prüfen müsse. Eine erste Durchsicht weise aber auf Probleme im Binnenmarkt hin und möglicherweise sei der Vorschlag auch nicht WTO-konform. Darüber hinaus sei noch nicht klar, wie unterschiedliche Positionen von Mitgliedsländern in der Praxis kontrolliert werden könnten. Es zeichne sich aber auch bereits eine Kompromisslösung ab. Weniger einschneidend sei die Maßnahme, Lebensmittel umfangreich zu kennzeichnen, die eben auch von oder mit GVO hergestellt wurden. Das stehe schließlich im Koalitionsvertrag: „Wir treten für eine EU-Kennzeichnungspflicht für Produke von Tieren, die mit genveränderten Pflanzen gefüttert wurden, ein.“

Statt eines Abschlusses hat die EU-Kommission mit ihrem Vorschlag nur eine neue Runde eingeleitet.

GVO in Europa

Derzeit wird eine gentechnisch veränderte Pflanze, der Mais MON810, in fünf EU-Ländern auf 150.000 Hektar gewerblich angebaut. 137.000 Hektar befinden sich in Spanien. Aktuell sind acht Anträge und die Erneuerung der Zulassung von MON810 anhängig, von denen vier bereits von der EFSA befürwortet werden. Für die anderen liegen noch keine Stellungnahmen vor.

Für die Verwendung in Lebens- und Futtermitteln sind derzeit 58 GVO-Sorten für Mais, Baumwolle, Sojabohnen, Ölraps und Zuckerrüben zugelassen. Weitere 58 Anträge liegen vor, von denen 17 bereits von der EFSA befürwortet sind [4].

Während ein Anbau-Veto nur wenige Sorten beträfe, sind die Auswirkungen auf ein Import-Veto nicht nur von der Anzahl der Sorten, sondern auch vom Volumen her deutlich größer. Es werden zwar nur wenige GV-Lebensmittel, aber dafür viele GV-Futtermittel importiert. 2013 hat die EU 18,5 Millionen Tonnen Sojaschrot und 13,5 Millionen Tonnen Sojabohnen importiert. Das entspricht rund 60 Prozent des für den Nutztiersektor benötigten Proteinbedarfes. Dieses Soja stammt überwiegend aus Ländern, in denen GV-Soja angebaut wird. Die folgenden vier Länder stellen 90 Prozent dieser Importe: 43,8 Prozent aus Brasilien mit einem GV-Anbauanteil von 89 Prozent, 22,4 Prozent aus Argentinien mit einem GV-Sojaanteil von 100 Prozent, 15,9 Prozent stammen aus den USA, wo es einen Anteil von 93 Prozent von GV-Soja gibt und Exportaufsteiger ist Paraguay mit einem Importanteil von 7,3 Prozent und einem Anbauanteil von 95 Prozent GV-Soja.

Lesestoff:

[1] Opt out ist durch

[2] Wer entscheidet über Opt out?

[3] Amerikaner kritisieren EU-Zulassungspolitik

[4] Liste der in der EU zugelassenen GVO: http://ec.europa.eu/food/dyna/gm_register/index_en.cfm

Roland Krieg

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