HE: Sofortprogramm gegen BVD

Landwirtschaft

Lautenschläger will schnell BVD-freie Betriebe

Die Bovine Virusdiarrhoe (BVD) wird durch einen Virus verursacht, der dem Schweinepesterreger ähnlich ist. BVD betrifft ausschließlich Rinder, ist auf Menschen nicht übertragbar, erlangt aber eine große wirtschaftliche Bedeutung weltweit. Der Großteil der Infektionen verläuft vom Bauern unbemerkt ab, aber einige Tiere erkranken schwer an Durchfall, haben Fieber sowie Nasen- und Augenausfluss. Meist tödlich verläuft die schwere Form der Mucosal Disease (MD), die bei den Tieren auftritt, die den BVD-Virus lebenslang in sich tragen. Bei den weniger schwer verlaufenden Erkrankungen verringert sich bei Kühen die Milchleistung, sie haben Fruchtbarkeitsstörungen und bringen lebensschwache oder missgebildete Kälber zur Welt.

Bundesverordnung BVDV
Am 01.01.2011 tritt die Bundesverordnung zum Schutz der Rinderbestände gegen die Infektion mit dem BVD-Virus (BVDV) in Kraft. Ziel ist, möglichst BVD-freie Rinderbestände zu erhalten und vor allem die „persistent-infizierten“ (PI) Tiere auszumerzen. Die PI-Tiere sind im wesentlichen an der Verbreitung des Virus beteiligt. Sie entstehen im Mutterleib, wenn die Mutter sich mit dem Virus infiziert.
Kernelement der Verordnung sind Handelsbeschränkungen für Tiere, bei denen der Krankheitsstatus nicht geklärt ist. Ab Januar 2011 dürfen demnach nur noch Tiere den Bestand wechseln, wenn sie aus einem Bestand stammen, der BVDV-unverdächtig ist. Als BVDV-unverdächtig gelten Tiere, die einmal im Leben negativ auf BVD getestet wurden, aber auch ein Muttertier, dessen Kalb einen negativen Status aufweist.
Sind alle Rinder und Kälber BVD-frei, dann gilt dieser Status für den ganzen Bestand, sofern im nächsten Zeitraum von 12 Monaten alle nachgeborenen Rinder bis spätestens zum sechsten Lebensmonat auch getestet wurden. Offen ist derzeit noch, ob zur Mast vorgesehene männliche Rinder aus BVDV-unverdächtigen Beständen noch einmal untersucht werden müssen. Sicher hingegen ist, dass Tiere nicht mehr gehandelt werden dürfen, stammen sie nicht aus einem BVD-freien Bestand.

Hessen baut schon jetzt vor
Den verbleibenden Zeitraum von 12 Monaten will Hessen nutzen. „Wir sollten keine Zeit verlieren“, sagte Agrarministerin Silke Lautenschläger. „Unser Ziel ist es, möglichst vielen Bauernhöfen möglichst schnell den Status eines BVD-unverdächtigen Bestandes zu erteilen. Dadurch kann die hessische Landwirtschaft einen Wettbewerbsvorteil erreichen, wenn viele Betriebe mitmachen.“
Deshalb hat Hessen zusammen mit dem Hessischen Bauernverband und der Tierseuchenkasse ein freiwilliges Bekämpfungsprogramm aufgelegt. Die Landwirte brauchen nur die Kosten für die Blutentnahme durch den Hoftierarzt und das Porto für die Gewebeproben der Kälber tragen. Für den Rest gibt es Zuschüsse:

Die Ausmerzungshilfe für PI-Tiere beträgt:

Rinder bis einschließlich 6 Monate Alter

90 Euro

Rinder von 7 bis 24 Monate Alter

150 Euro

Rinder älter 24 Monate

330 Euro

Q: HMUELV

Eventuelle Impfungen muss der Tierhalter bezahlen, die Kosten für den Impfstoff trägt die Tierseuchenkasse. In Hessen betrifft es rund 10.500 Tierhalter mit etwa 470.000 Tieren.

Lesestoff:
Weitere Informationen finden Sie unter www.hmuelv.hessen.de

roRo

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