Heidl schreibt an Bundesminister

Landwirtschaft

„Unrealistische Minderungsziele bei Ammoniak“

Die EU hat ein Pilotverfahren gegen Deutschland wegen der Nicht-Einhaltung der Nationalen Emissionsrichtlinie (NEC-Richtlinie) eingeleitet. Das ist die Vorstufe zu einem Vertragsverletzungsverfahren. In der Verordnung 2001/81/EG geht es um die Reduzierung von Schwefeldioxid, Stickstoffoxide, Ammoniak und flüchtige organische Verbindungen. Deutschland hat sich zur Einhaltung der Jahres-Ammoniak-Grenze von 550.000 Tonnen ab dem Jahr 2010 verpflichtet und bei einer Novellierung des Protokolls einer Senkung von weiteren fünf Prozent bis 2020 gegenüber dem Referenzjahr 2005 zugestimmt. Durch eine Neuberechnung der Ammoniakwerte im Jahr 2013 wurde der tatsächliche Ausstoß mit 671.000 Tonnen als deutlich überschritten festgestellt.

Derzeit laufen in Brüssel die Abstimmungen zur NEC-Richtlinie und die Tastaturen heiß. Bayerns Bauernpräsident Walter Heidl (Foto) hat zusammen mit dem Vorsitzenden des Umweltausschusses im Bayerischen Bauernverband (BBV), Alfred Enderle, in der letzten Woche einen offenen Brief an die CSU-Minister in Berlin geschrieben. Landwirtschaftsminister Christian Schmidt, Entwicklungsminister Gerd Müller und Verkehrsminister Alexander Dobrindt sollen sich über die Bundesregierung „für eine ausgewogene und in der Praxis leistbare Vorgabe bei den nationalen Reduzierungszielen“ einsetzen.

Die Lastverteilung sei auf die EU-Länder ungleichmäßig verteilt, Vorleistungen von einer Senkung um 23 Prozent gegenüber 1990 seien nicht berücksichtigt und die neuen Ziele nicht umsetzbar.

Bei Ammoniakemissionen gilt die Tierhaltung in der Landwirtschaft als größter Emittent. Ammoniak wird nicht nur durch die steigende Verwendung von Harnstoffdünger in die Umwelt gebracht, sondern auch durch die Gülleausbringung. Verschiedene Techniken mit denen Gülle schnell in den Boden eingearbeitet wird, werden Emissionen verringert.

Die Reduzierung betrifft aber auch den Stallbau. So müssten moderne Offenfrontställe wieder verschlossen werden, was der Bevölkerung kaum vermittelbar sei, schreiben Heidl und Enders. Vor allem in Bayern führten strenge Regeln zu einem zusätzlichen Strukturwandel. Die von der EU vorgesehene Ausnahme von Betrieben mit weniger als 15 Großvieheinheiten werde der bayerischen Struktur „in keinster Weise gerecht.“ Verärgert sind die Bauernvertreter namentlich über Staatssekretär Jochen Flachsbarth aus dem Bundesumweltamt, der auf dem Dezemberrat der EU den ab 2030 geltenden neuen Richtwerten, die vom bisherigen Göteburg-Protokoll abweichen zugestimmt hat. Der Ratsbeschluss folgte unter dem Eindruck der Agenda 2030 und stellt die Ausgangsbasis für die Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament dar.

Roland Krieg; Foto: roRo (Archiv)

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