Hilfe für Landwirte bei Hochwasserschäden
Landwirtschaft
Überflutet, wer nicht gebaut hat
Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich hat sich am Mittwoch im Bundeskabinett zufrieden mit dem Zusammenspiel zwischen Landräten und dem Lagezentrum im Bundesamt für Katastrophenschutz in Bonn gezeigt. Das habe besser als bei der Hochwasserkatastrophe im Jahr 2002 geklappt. Offenbar haben auch die Hochwasserschutzmaßnahmen gegriffen, die seit 2002 umgesetzt wurden. Friedrich konstatierte, dass dort die Schäden geringer seien, obwohl es höhere Pegel gibt. Wo aus unterschiedlichen Gründen, wie Bürgerinitiativen gegen höhere Deiche wegen der Sicht oder Landbesitzer Flächen nicht für einen Überflutungsraum frei gegeben haben, schlugen die Fluten mit voller Wucht zu. Das ist auch Thema im Landwirtschaftsausschuss gewesen. Friedrich Ostendorff und Cornelia Behm, Sprecher für Landwirtschaft und Sprecherin für ländliche Räume bei Bündnis 90 / Die Grünen, forderten im Bundestag die Regierung auf, dazu einen Überblick zu erstellen.
Millionenschäden
Bundeslandwirtschaftsministerin Ilse Aigner (CSU) besuchte am Nachmittag in Sachsen mit Landeslandwirtschaftsminister Frank Kupfer (CDU) in Groitzsch im Landkreis Leipzig landwirtschaftliche Betriebe im Überflutungsgebiet. Es gebe zwar noch keine vollständige Übersicht über die Schäden, aber Kupfer geht von mehreren Millionen allein für Sachsens Landwirte aus. Die Schäden seien vergleichbar mit denen aus dem Jahr 2002. Damals waren 40.000 Acker-, Grünland und Forstfläche überflutet. Hinzu kommen Schäden an Produktionsanlagen, Gebäuden, Wegen und Technik. Große Probleme zeigen sich bei Getreide, Kartoffeln und Mais. Dort wo die Flächen nicht unter Wasser stehen, ist die Saat verschlämmt. Dort wo die Pflanzen nicht gleich vernichtet wurden, droht wegen ausbleibender Schutzmaßnahmen ein späterer Pilzbefall.
Hilfe für die Bauern
Allgemein setzt die Bundesregierung die Soforthilfe mit
100 Millionen Euro fest. Was genau damit finanziert werden soll, ist noch offen.
Im Vordergrund stehen noch Evakuierungen, sagte ein Sprecher des Innenministeriums
im Bundestag.
Demgegenüber hat das Bundeslandwirtschaftsministerium
ohne Zahlenangaben aber schon vier konkrete Hilfsmaßnahmen vorgestellt:
Soforthilfe für existenzgefährdete Betriebe in der Land- und Forstwirtschaft: Das Bundeslandwirtschaftsministerium wird hierfür Bundesmittel bereitstellen. Das weitere Verfahren wird zunächst mit den Staatskanzleien der betroffenen Bundesländer, dann zwischen den Fachministerien abgestimmt. Schwerpunktmäßig soll es darum gehen, Unternehmen zu helfen, deren Existenz durch Ertragsausfall und Flächenschäden infolge des Hochwassers gefährdet ist. Die Anzahl der betroffenen Betriebe und die Höhe der Schäden wird derzeit von den Bundesländern festgestellt. Ansprechpartner vor Ort sind die Landwirtschaftsbehörden der Länder.
Kurzfristige Sicherung, Wiederaufbau und Instandsetzung von Hochwasserschutzanlagen: An vielen Deichen sind durch das zum Teil extreme Hochwasser Deichbrüche, Durchweichungen oder sonstige Schäden entstanden. Ziel muss es sein, Hochwasserschutzanlagen so schnell wie möglich zumindest provisorisch zu sichern und wieder instand zu setzen, um Flussanrainer vor weiteren Gefahren durch Überschwemmungen zu schützen.
Liquiditätshilfeprogramm der Landwirtschaftlichen Rentenbank: Bundesministerin Aigner setzt sich dafür ein, dass die Landwirtschaftliche Rentenbank vom Hochwasser betroffenen Betrieben Darlehen zu besonders günstigen Konditionen anbietet. Diese Liquiditätshilfen können sowohl zur Reparatur oder zum Ersatz hochwassergeschädigter Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens verwendet werden, als auch zur Beschaffung von Betriebsmitteln oder kurzlebigen Wirtschaftsgütern.
Stundung von Beiträgen der Landwirtschaftlichen Sozialversicherung: Die landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften sowie die landwirtschaftlichen Alters- und Krankenkassen können auf Antrag fällige Sozialversicherungsbeiträge stunden, wenn die sofortige Einziehung mit erheblichen Härten für die beitragspflichtigen Landwirte verbunden wäre. Sie sind vom Bundeslandwirtschaftsministerium gebeten worden, dieses Instrument sensibel unter Berücksichtigung der individuellen Bedingungen der betroffenen Betriebe einzusetzen.
Die Länder sind gefordert, die Schäden zu erheben. In der kommenden Woche sollen die Staatssekretäre zu einer Sonderkonferenz nach Berlin kommen.
roRo, VLE