Hilfe für Winzer bei Frostschäden

Landwirtschaft

Baden-Württemberg entschädigt Winzer

Anfang Mai hat überraschender Frost vor allem im Taubertal Reben bis hin zu einem Totalausfall geschädigt. Am Freitag hat das Finanzministerium in Baden-Württemberg mitgeteilt, dass es „soweit wie möglich Hilfe leisten und alle steuerlichen Möglichkeiten zugunsten der Betroffenen voll ausschöpfen“ will. Finanzminister Dr. Nils Schmid hat die Finanzämter angewiesen, alle möglichen Billigkeitsmaßnahmen zu ergreifen.

Im Detail sind das die Stundung bereits fälliger Steuerforderungen sowie die Anpassung der Vorauszahlungen auf die Einkommenssteuer. Vollstreckungsaufschub wird ohne Säumnisaufschlag gewährt.

Die Kosten für die Wiederbepflanzung von landwirtschaftlich genutzten Flächen werden als sofort abziehbare Betriebsausgaben anerkannt, soweit dadurch keine Wertsteigerung des Grundstücks eintritt. Die betroffenen Winzer können sich wegen mehr Details an ihre Finanzämter wenden.

roRo

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