Hofnachfolger und Hofabgabeklausel
Landwirtschaft
Hofabgabeklausel oder Junglandwirteprogramm?
In der Landwirtschaft ist vieles anders. Söhne und Töchter lernen früh den Traktor zu fahren und pflegen die Tiere. Wer dabei vom bäuerlichen Virus infiziert wurde, muss dennoch lange warten, bis auch die betriebswirtschaftliche Verantwortung in seinen Händen liegt. Die Altenteiler sind zögerlich bei der Übergabe des Hofes, auf dem sie meist selbst groß geworden sind, an die nächste Generation. Oftmals übernimmt der Junglandwirt den Marktfruchtbereich und der Altenteiler kümmert sich noch um die Hühner. Wenn überhaupt ein Nachfolger für den Betrieb zur Verfügung steht. In Deutschland werden 187.000 Betriebe von Einzelinhabern über 45 Jahre geführt. Nur bei einem Drittel dieser Betriebe steht ein Nachfolger bereits zur Verfügung [1].
Ein Instrument für die Übergabe des Hofes an die Nachfolgegeneration ist die Hofabgabeverpflichtung. Eingeführt wurde sie, um den Landwirten eine Alterssicherung zuzugestehen, die mit der Rente im Erwerbsleben außerhalb der Landwirtschaft vergleichbar ist. Damit der Altenteiler beim Rentenbezug den Betrieb aber nicht erwerbsmäßig weiterführt, muss er den Hof übergeben haben. Mit dem Gesetz zur Neuregelung der Altershilfe für Landwirte im Jahr 1961 hat der Gesetzgeber dem Altenteiler eine Rückbehaltsfläche zugestanden, damit er sich noch selbst versorgen kann. Die darf 25 Prozent der Fläche, ab der Landwirte versicherungspflichtig für die Alterssicherung sind, nicht überschreiten. Sonst träten die alten Landwirte in einen Wettbewerb mit Kleinbetrieben. „Die Mindestgröße bestimmt die Untergrenze, von der an ein landwirtschaftliches Unternehmen die für eine hauptberufliche Existenzgrundlage ausreichende Wirtschaftsgrundlage erreicht“, heißt es bei der Bundesregierung.
Mehr wäre möglich
Cornelia Behm, Sprecherin für ländliche Entwicklung und Waldpolitik von Bündnis 90 / Die Grünen, ist mit dieser Festlegung nicht einverstanden. Sie hatte gefragt, worin sich die Festlegung auf 25 Prozent der versicherungspflichtigen Fläche begründet. Es sei nicht einzusehen, wenn sechs bis acht Hektar „nicht zur Rentenversicherungspflicht führen“, die Landwirte dann auch nicht diese Fläche in vollem Umfang bewirtschaften dürfen. Es sei nicht nachvollziehbar, dass die sechs bis acht Hektar zu einer Ungleichbehandlung und Benachteiligung von Kleinbetrieben führen würden. Die Regierung „kann problemlos jede Rückbehaltsfläche bis zur Mindestgröße für die Versicherungspflicht erlauben, wenn der politische Wille es erlaubt.“ Die Bundesregierung halte noch immer an den Flächenverhältnissen aus dem Jahr 1957 fest.
Junglandwirteprogramm statt Hofabgabeklausel?
Ein Generationenwechsel auf den landwirtschaftlichen Betrieben wird aber nicht nur durch eine zögerliche Übergabe behindert. Oft fehlen den Nachfolgern finanzielle Mittel, den elterlichen Betrieb weiter zu entwickeln. Ein Junglandwirteprogramm, wie es im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik der EU für die neue Förderpolitik aufgelegt werden soll, könnte die Brücke zwischen Hofnachfolge und betrieblicher Weiterentwicklung sein. Auch wenn die Agrarministerkonferenz in Würzburg dazu noch keinen Beschluss gefasst hat, stehen die Chancen auf das Programm nicht schlecht. Ist damit die Abschaffung der Hofabgabeklausel näher gerückt?
„Nein, dass ist sie nicht“, teilt Cornelia Behm Herd-und-Hof.de mit. „Die Regierungsfraktionen und die Bundesregierung lehnen eine Abschaffung der Hofabgabeklausel auf jeden Fall ab. Eine irgendwie geartete Konditionierung ist damit nicht verbunden. Bundesregierung, Union und FDP schreiben der Hofabgabeklausel eine positive agrarstrukturelle Wirkung zu, und meinen damit nicht nur die Altersstruktur der Betriebsleiter, sondern auch, dass möglichst viele kleine Betriebe möglichst schnell ihr Flächen an wachsende Betriebe abgeben. Dieses Motiv zieht sich – meist etwas verschlüsselter formuliert – wie ein roter Faden durch die Stellungnahmen der Regierung zu diesem Thema. Dieses Motiv entfällt durch eine verbesserte Junglandwirteförderung überhaupt nicht.“
Da hatte sich die Bundesregierung vor zwei Jahren auch bereits verraten. Auf eine Nachfrage der Bundesgrünen teilte das Bundeslandwirtschaftsministerium mit, die Abschaffung der Hofabgabeklausel verschlechtere nicht nur die Altersstruktur der „aktiven Landwirte“, sie würde der Flächennachfrage der wachsenden Betriebe auch keine neuen Angebote zur Verfügung stellen.
So sei es in der Tat „grotesk“, wie Behm es formuliert, dass die Bundesregierung bei der Rückbehaltsfläche an den Verhältnissen von 1957 festhält.
Lesestoff:
[1] Landwirtschaftszählung 2010
Roland Krieg