Holzabkommen EU - Zentralafrikanische Republik

Landwirtschaft

Fünftes EU-Abkommen gegen illegalen Holzeinschlag

Am Montag hat die EU mit der Zentralafrikanischen Republik ein Freiwilliges Partnerschaftsabkommen gegen den illegalen Holzeinschlag unterzeichnet. Das afrikanische Land ist nach Ghana, Kamerun, der Republik Kongo und Liberia das fünfte Land, das mit der EE dieses Abkommen unterzeichnet. Die Länder verpflichten sich, dass spätestens ab 2014 das Holz für den europäischen Markt aus legalem Holzeinschlag stammt.
Für EU-Entwicklungskommissar Andris Piebalgs ist das ein „wichtiger Schritt hin zur Verbesserung der rechtlichen und geschäftlichen Rahmenbedingungen für den Holzhandel. Holz ist außerdem für die Zentralafrikanische Republik ein wichtiges Agrargut und das Abkommen könne daher zur Armutsreduzierung beitragen.
Emmanuel Bizot, Minister für Wasser, Forsten, Fischerei, Jagd und Umwelt des afrikanischen Staates sieht in dem Abkommen sowohl seitens der EU als auch seines Landes ein Engagement für die nachhaltige Bewirtschaftung und Verwaltung der Wälder.

Zentralafrikanische Republik

Das Land ist ein Binnenstaat ohne Meereszugang und gehört zu den 22 ärmsten Ländern der Welt. Fast zwei Drittel der Bevölkerung leben unter der Armutsgrenze von 1,25 US-Dollar am Tag. 31 Prozent des Landes sind von Wald bedeckt und die Holzwirtschaft ist mit vier Prozent Anteil am Bruttoinlandsprodukt der drittwichtigste Sektor des Landes und erzielt mit 40 Prozent die zweitmeisten Exporteinnahmen. Elf Holzunternehmen nutzen die 3,6 Millionen Hektar große Waldfläche des Landes.

Lesestoff:

Erst im Mai hat die EU mit Liberia das gleiche Abkommen unterzeichnet.

roRo

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