Holzabkommen EU - Zentralafrikanische Republik
Landwirtschaft
Fünftes EU-Abkommen gegen illegalen Holzeinschlag
Am Montag hat die EU mit der Zentralafrikanischen
Republik ein Freiwilliges Partnerschaftsabkommen gegen den illegalen
Holzeinschlag unterzeichnet. Das afrikanische Land ist nach Ghana, Kamerun, der
Republik Kongo und Liberia das fünfte Land, das mit der EE dieses Abkommen
unterzeichnet. Die Länder verpflichten sich, dass spätestens ab 2014 das Holz
für den europäischen Markt aus legalem
Holzeinschlag stammt.
Für EU-Entwicklungskommissar Andris Piebalgs
ist das ein „wichtiger Schritt hin zur Verbesserung der rechtlichen und
geschäftlichen Rahmenbedingungen für den Holzhandel. Holz ist außerdem für die
Zentralafrikanische Republik ein wichtiges Agrargut und das Abkommen könne
daher zur Armutsreduzierung beitragen.
Emmanuel Bizot, Minister für Wasser, Forsten,
Fischerei, Jagd und Umwelt des afrikanischen Staates sieht in dem Abkommen
sowohl seitens der EU als auch seines Landes ein Engagement für die nachhaltige
Bewirtschaftung und Verwaltung der Wälder.
Zentralafrikanische Republik
Das Land ist ein Binnenstaat ohne Meereszugang und gehört zu den 22 ärmsten Ländern der Welt. Fast zwei Drittel der Bevölkerung leben unter der Armutsgrenze von 1,25 US-Dollar am Tag. 31 Prozent des Landes sind von Wald bedeckt und die Holzwirtschaft ist mit vier Prozent Anteil am Bruttoinlandsprodukt der drittwichtigste Sektor des Landes und erzielt mit 40 Prozent die zweitmeisten Exporteinnahmen. Elf Holzunternehmen nutzen die 3,6 Millionen Hektar große Waldfläche des Landes.
Lesestoff:
Erst im Mai hat die EU mit Liberia das gleiche Abkommen unterzeichnet.
roRo