Holzverkauf in Baden-Württemberg wird geändert

Landwirtschaft

Der Weg zu einer kartellrechtskonformen Holzvermarktung

Die Forstverwaltung Baden-Württemberg verkauft nicht nur Holz aus dem Landesforst, sondern auf Basis einer Dienstleistung auch aus anderen Waldbesitzarten. Dagegen hatte sich die Sägeindustrie im Jahr 2002 beim Bundeskartellamt beschwert, weil sie Bezugsalternativen hat. Im Jahr 2008 hat das Land eine Verpflichtungszusage abgeschlossen und umgesetzt. So durfte der Forst BW Kommunal- und Privatholz mit vermarkten, wenn Größenschwellen eingehalten werden. Mit einer so genannten Bindendverfügung sollten private Abnehmer mehr zum Zuge kommen. Allerdings kam das Kartellamt 2012 zum dem Ergebnis, dass die Maßnahmen nicht ausreichen und die Forstverwaltung über die Waldbesitzgrenzen hinweg immer noch eine marktbeherrschende Stellung einnehmen. Der Forst BW vermarktet 65 Prozent des gesamten Nadelholzaufkommens. Und das, obwohl das Land nur über einen Marktanteil von etwa 20 Prozent verfügt. Ein Viertel stammt nach Analyse des Bundeskartellamtes aus dem Körperschaftswald und 15 Prozent aus dem Privatwald.

Baden-Württemberg hat mehrere Vorschläge für eine Änderung gemacht, kommt aber zu dem Schluss, dass nur eine wirklich umgesetzt werden kann. Für die praktische Umsetzung komme nur die Kommunalisierung der Kommunal- und Privatwaldbetreuung bei gleichzeitiger Überführung der Staatswaldbewirtschaftung in eine eigene Organisation in Betracht. Akzeptieren würde das Kartellamt auch „körperschaftliche Forstämter“, die das Land aber nicht flächendeckend umsetzen kann. Zudem wäre das ein tiefer Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung.

In der letzten Woche hat Baden-Württemberg die Grundlage für eine „konsequente Trennung der Holzvermarktung zwischen dem Staatswald und dem Körperschafts- und Privatwald andererseits gelegt. Damit hat Ministerpräsident Winfried Kretschmann die „Zerschlagung der Forststruktur im Land abgewendet“, wie er sagte.

Einer Verschiebung einer neuen Verpflichtungszusage hat das Kartellamt nicht zugestimmt. Die beschlossenen Eckpunkte sollen nun die Grundlage für eine Einigung sein. Für Alexander Bonde ist das ein gelungener Vergleich: „Zusammen ist es uns gelungen, eine Lösung zu finden, mit der die bewährte Forststruktur auf 76 Prozent der Waldfläche in Baden-Württemberg weitgehend unverändert erhalten bleiben kann.“ Vor allem bleibt die periodische Betriebsplanung und die forsttechnische Betriebsleitung hoheitliche Aufgabe und muss nicht für den Privatwald geöffnet werden. Damit ist die Kontinuität der Bewirtschaftung des nichtstaatlichen Waldes gewahrt.

Auch andere Bundesländer betroffen

Das Verfahren wird in anderen Bundesländern aufmerksam verfolgt. Entsprechende Verfahren gibt es in Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Hessen und Thüringen. Gegen Brandenburg hat das Kartellamt 2005 ein Verfahren eingeleitet. Daher gilt das Verfahren gegen Baden-Württemberg als „Pilotverfahren“.

Der Waldbauernverband Nordrhein-Westfalen fordert schnellmöglichste Entwicklung von „verlässlichen und dauerhaften Strukturen“. Keine Behinderung, sondern Unterstützung einer selbstbestimmten Holzvermarktung und ein flächendeckendes Betreuungsangebot sowie Wahlmöglichkeiten für die direkten und indirekten Beförsterungsleistungen. Dazu gehört die Förderung der Bündelung in Forstzusammenschlüssen.

Allerdings gibt es in Bezug auf NRW nur gleiche Grundüberlegungen. In NRW gibt es mehr Privatwald und eine andere Organisation der Forstbehörde. Außerdem weist der Wald mehr Laubbäume auf. Deswegen ist NRW nicht Baden-Württemberg, sagte Dr. Martina Schulze vom Bundeskartellamt auf dem Waldbauerntag 2014 in Werl.

So gibt es beispielsweise im Sauerland bei 26 Forstbetriebsgemeinschaften eine eigenständige Holzvermarktung auf rund 29.000 Hektar. In einem zweiten Pilotprojekt zur gemeinsamen Vermarktung gibt es in sieben dieser Forstbetriebsgemeinschaften eine eigenständige Holzvermarktung einschließlich einer Beförsterung durch das Land auf 7.600 Hektar. Ein Evaluierungsbericht nach fünf Jahren hat dem zweiten Pilotprojekt bei gleichem Holzeinschlag mehr Eigenverantwortung der Waldbesitzer und Kenntnisse über die Vermarktungswege zugesprochen. Aber Einzelprojekte durchbrechen in NRW nicht die Dominanz der Landesvermarktung.

Die Sägewerke haben zu wenig Bezugsalternativen, der private Waldbesitzer zu wenig Auswahl von Dienstleistungsanbietern und in der Summe zu wenig Entwicklungsmöglichkeiten. Einer der möglichen weiteren Schritte könnte die Einschränkung einer Rundholzvermarktung bei Marktanteilen von über zehn Prozent sein. Dabei ist aber der Arbeitsgemeinschaftsgedanke noch nicht berücksichtigt, führte Dr. Schulze aus.

Roland Krieg; Foto: roRo

Zurück