Honig richtig ausweisen
Landwirtschaft
Wald- oder Lindenhonig?
Imker müssen ihren Honig korrekt auszeichnen. Die Lebensmittelüberwachung nimmt sich Honige immer genauer vor und hat bereits Bußgelder verhängt, wenn im Glas nicht drin war, was das Etikett versprach. Der Deutsche Imkerbund hat noch einmal auf die richtige Etikettierung hingewiesen. Hintergrund: Bienen fliegen nicht immer die Tracht an, die zufällig in der Nähe des Stockes blüht.
Mit Blüten- und Waldhonig werden nicht sortenspezifische Bezeichnungen gewählt. Möglich sei auch eine allgemeine Sortenbezeichnung mit einer botanischen Sortenangabe wie beispielsweise Blütenhonig mit Akazienhonig.
Doppelbezeichnungen sind hingegen nicht zulässig: „Linden- / Bromberhonig“ gibt es also nicht. Mit einer bestimmten Ausnahme: Der „Tannen- / Fichtenhonig“. Mischungen mit anderen Zutaten dürfen nicht als Honig bezeichnet werden und sind ein Verstoß gegen die Lebensmittelkennzeichnung.
Imker, die auf eine trachtenspezifische Auszeichnung bestehen, sollten diese mit Hilfe einer Probe absichern. Wer diese Kosten scheut, sollte darauf verzichten, denn sie ist nicht verpflichtend.
Der Deutsche Imkerbund hat die gesetzlichen Vorgaben für die Bezeichnungen auf einem Merkblatt zusammengestellt.
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